Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/016

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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So wollen Eure Gnaden in allerweg Ihrer Sehlenheil und Seligkeit lieber sein lassen, als einiges menschen vorpitt, wie derselbe auch geschaffen wehre . . . . das woll Eurer Gnaden Ich als derselben sehlensorger zu bedenken, in undertheniger demüthigkeit angezeigt haben." Datum Dyck, am 25. October 1564.[1]

Merkelbach muß in großer Gunst bei der Gräfin Elisabeth gestanden haben, da er als Hofprediger und Diener der christlichen Gemeinde in der Herrschaft Dyck, wie er genannt wurde, es wagen durfte, solch ein Schreiben an seine Gönnerin zu richten; denn er selbst bekleidete zwei Pfarreien, Bedburdyck und Hemmerden, neben andern Aemtern. Damals schon verbreitete er ketzerische Lehren, hatte die Messe abgeschafft und gegen die Kirchengesetze geheirathet. Deshalb schrieb Erzbischof Friedrich von Wied der Gräfin Salm, daß sie einen solchen falschen Kirchendiener entfernen möge. Datum Poppelsdorf, 25. Ocotober 1565. Auf der Rückseite ist von derselben Hand geschrieben: "Thomas Dalensis, pastor in Bedburg et Hemmerden prope ter Dyck, publice contraxit matrimonium, et haeretica pravitate indectus semper augustum missae sacrum in praedictis parpchialibus ecclesiis cum omnibus catholicae ecclesiae ceremoniis abrogavit".[2]

Endlich sah Graf Werner Salm sich veranlaßt, an den Pastor zu schreiben, er möge in seiner Lehre sich mäßigen, auch fremder auswärtiger Pfarrkinder sich enthalten, weil die evangelische Religion nicht mehr geduldet werden könne. Dennoch wußte Merkelbach noch immer sich zu behaupten.

Deshalb richtet der Erzbischof Salentin von Isenburg 1574 an den Grafen die Aufforderung, innerhalb sechs Wochen die ketzerischen Personen aus seiner Herrschaft zu entfernen.

In demselben Jahre verlangt auch der Herzog Wilhelm von Jülich, daß der Pastor zu Bedburdyck ärgerliche Lehren einzuführen sich enthalten und andern Jülich'schen Unterthanen kein Sacrament spenden solle. Auf die Klagen des Landdechanten, daß die Pastoren von Bedburdyck und Hemmerden sich seiner Jurisdiction entzögen, schreibt derselbe Herzog Wilhelm von Jülich und Hambach am 13. Decenber 1574 an den Grafen Werner Salm unter Anderm: "Demnach ist unser gnediges gesinnen, Ir wollet die fürsehung thun, damit solche abtrünnige Kirchendiener abgeschafft oder ihnen mit Ernst eingebunden werde, sich unserer underthane gänzlich zu entschlagen und ihre vermeinten sacramenten, predig und lehr keineswegs denselben mitzutheilen, und dem ordentlichen Landdechanten den Gehorsam nicht abzuziehen".[3]


  1. Auszug aus einem Briefe Merkelbach's im Dycker Archiv
  2. Archiv zu Dyck
  3. Ebend.