Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/033

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Dyck. Ueber denselben waren Klagen an die Behörde gekommen, daß er die officia beneficii nicht erfülle, weshalb der General-Vicar de Reux ihn aufforderte, seine Verpflichtungen, die wöchentliche Messe, zu halten.[1]

Heberling blieb im Besitze des Catharinen-Altars bis 1733, wo er die Pastorat Blankenberg im Bergischen erhielt.

Von 1750 war Christian Berg Beneficiat bis zum Jahre 1764, wo er als Rector nach Neuenhoven ging.

Er hatte zum Nachfolger Andreas Wiesen bis 1766. Diesem folgte Franz Weindorf.

Es folgte Hubert Schwieren, Sohn des Küsters von Zons, welcher 1785, 46 Jahre alt, starb.

An seine Stelle trat Johann Wilhelm Wiesen, welcher 1793 Pastor in Hemmerden wurde.

Von 1794 an fungirte Johannes van der Heyden aus Moresnet im Limburgischen, welcher 1815 in einem Alter von 74 Jahren starb.

Ihm folgte Stephan Christian Eveld aus dem St. Niclas-Kloster. Er war ein gesschickter Maler, wovon mehrere Säle des Schlosses, besonders aber die dortige Kapelle und die Pfarrkirche Zeugniß ablegen. Eveld starb im November 1820 an einem Schlagflusse, 66 Jahre alt.

Hermann Joseph Schmitz aus Grefrath, trat in den Capuciner-Orden in Borken, wurde 1813 Kaplan in Crefeld, 1815 Vicar in Grefrath, 1834 Hofkaplan zur Dyck und starb am 17. November1836 in Grefrath, 53 Jahre alt.

Wilhelm Bernard Sackers bis September 1841.

Carl Joseph Wissing aus Dorsten in Westfalen, Schloßkaplan, starb 1843 am 19. September an der Wassersucht im Alter von 57 Jahren.

Es folgte Johann Andreas Kallen, geboren am 26. August 1802 bei Sittard in der Diöcese Roermond, Priester seit dem Jahre 1825, Schloßkaplan seit 1843, gestorben am 22. November 1878. Für die schweren Leiden, mit denen er in den letzten sieben Jahren heimgesucht ward, und die er mit christlichem Starkmuthe zu ertragen suchte, möge Gott in Seiner Barmherzigkeit ihm die ewige Ruhe verleihen!

Im Jahre 1832 am 5. Novemberist vor Notar Hermens ein sogenannter Notorietäts-Act vollzogen worden, worin der damalige Kirchenvorstand erklärt, daß die im Jahre 1812 am 20. August zwischen dem Grafen Salm-Dyck und der Kirchenfabrik zu Bedburdyck getroffene Uebereinkunft die zum Catharinen-Altar der Kirche Bedburdyck gehörigen Erbpächte von 23 Maltern 4 Faß und 4 Köppchr Roggen betreffe und darin bestanden habe, daß diese Erbpächte als ein Eigenthum des altgräflichen


  1. Siehe Anhang, 5.