Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/035

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Darauf Johannes Behnen, welcher 1685 Pastor wurde.

Ihm folgte Gerhard Heuser, welcher 1695 starb und vor dem St. Nicolas-Altar begraben liegt.

Zu derselben Zeit ist die Rede von einem Caspar Sartorius, Canonicus in St. Aposteln zu Köln, als Altarist in Bedburdyck (1680) und von Hermannus Strerath (1695) in gleicher Eigenschaft. Beide scheinen aus der Pfarre gebürtig gewesen zu sein.

Der Vicar Johann Fausten, auch Rector in Neuenhoven, resignirte auf seinen Bruder Wilhelm Fausten, der den Nicolai-Altar siebenundzwanzig Jahre bediente. Er starb 1724.

Ihm folgte Johann Mathias Cremer, welcher 1756 das Zeitliche segnete.

An dessen Stelle trat Heinrich Friedrich Kessel, zugleich Rector in Neuenhoven. Er ging 1764 zur Pastorat in Hemmerden über.

Er hatte zum Nachfolger Christian Berg aus Düssel. Berg starb 1788, 65 Jahre alt.

Darauf Gottfried Rath, er wurde Pastor in Oberempt.

Gottfried Burghard von 1812-1839.

Dessen Nachfolger war Hermann Joseph Jansen aus Doveren bis zum Jahre 1840, wo er nach Köln St. Peter versetzt wurde.

Es folgte Mathias Joseph Lekeu aus Aachen, er bekleidete die Stelle sieben Jahre und ging nach Düsseldorf über. Lekeu ist gegenwärtig Pfarrer zu Sürdt.

Johann Joseph Dauven aus Aachen von 1847 bis 1849.

Jacob Block aus Köln bis 1858, wurde zur Pfarre Neurath befördert.

Michael Hubert Ueymanns aus Neuß, jetzt Pfarrer zu Siersdorf.

Peter Victor Goebel aus Aachen bis 1861.

Johann Frank aus Aachen, wurde 1864 nach Capellen versetzt.

Jacob Hansen aus Aachen, geboren 1840, Priester 1964, seit dem 15.November 1864 Vicar.

Sonstige eingepfarrte Orte sind: Stessen, Rath, Wallrath, Dyck, Damm, Aldenhoven, Kellershöfchen, Hahnerhof und Becherhof.


Küsterstelle.

1836 wurde die bisher vereint gewesene Küster- und Lehrerstelle zu Bedburdyck getrennt. In Folge dessen ist die Theilung des Dotationsvermögens dieser Stelle zwischen dem Gemeinderathe und Kirchenvorstande zur Verhandlung gekommen. Der Gemeinderath hat demnach sich gegen die Theilung und die Zuweisung irgend eines Theiles der erwähnten