Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/042

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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von Mörs und Saarwerden das Gut und die Herrlichkeit Beilweroide mit "Stifte" der dortigen Kirche.[1] 1466 bekundet Vincenz, Graf zu Mörs und Saarwerben, daß Johann, Herzog von Cleve und Graf von der Mark, den Hof zu Gilferaid aus dem Lehensverbande frei und ledig gegeben, und er dafür ihm den Hof, genannt Wilrehof, zu Lehen gemacht und von ihm wieder empfangen habe.[2]

Capellen gehörte zur Bergheimer Christianität, Gilverath zur Neußer. Beide kommen schon im 14. Jahrhundert als Pfarreien vor. Ueber die Gründung steht nichts Geschichtliches fest. Der Propst von St. Aposteln in Köln hatte Capellen, der Abt von Cornelimünster Gilverath zu besetzen.[3]

Ein Pastor von Capellen, Johannes Cluth, hatte sich der Reformation angeschlossen und geheirathet. Der Erzbischof Friedrich, Graf von Wied, schreibt darüber 1565 an die Gräfin Salm: "Joannes Cluth, pastor in Capellen prope Hülchrath, totus sacramentarius est, qui omnia ecclesiae catholicae sacrosancta sacramenta, omnes ceremonias omnemque denique rei catholicae ordinem inauditis commaculat blasphemiis." Derselbe wußte sich aber auf die Dauer keinen Anhang zu verschaffen. 1568 ward er gefangen genommen und nach Zons in's Gefängniß geführt. Graf Salm beklagt sich darüber, weil ihm allein in seiner Herrlichkeit die Justiz zustehe.

Bei der Reorganisation im Jahre 1804 ward Gilverath als Pfarre supprimirt und mit Capellen vereinigt. Die größere Seelenzahl hatte für Capellen entschieden, wiewohl für Gilverath die angenehmere Lage im Allgemeinen, besonders aber jene des Pfarrhauses sowei die größere Dotation sprach; Gilverath besaß 71 Morgen Land; Capellen dagegen nur 30.

Aus der Geschichte der beiden alten Pfarreien Gilverath und Capellen verdient noch besondere Erwähnung das "Weißthum des Hochw. und Wolledel Geborenen Herrn, dero Kays. freien Stiffts St. Cornelii Münster auff der Inden Abbaten und Landtherrn, wie auch zu Gressenich und Eylendorf, Herr zu Castenholz Und Grundtherr dieser Herrlichkeit Gilvenrath Und Latengerichts, wie dasselbig vor alters alle wegh biß hero continuirlich gehalten Und erklärt ist:

"Anno Domini 1565, am 18. Januar, Ist der hochw. Und wolledler Herr Albrecht von Wachtendonk, Abt des Kayserlichen freien Stiffts zu St. Corneli Münster auff der Inden, uf dem hoffgericht zu Gilverath persönlich erschienen Und den Lathen anzeigen laßen, daß Ihre Hochw. befelch, dieselbige wollte Ihrer Hochw. Hochheit, Herrlichkeit Und Gerechtigkeit



  1. Lac. IV. 136.
  2. Urkunden von Ritz, I 69.
  3. Dumont, Descriptio, 7. 10.