Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/161

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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bekannt, traurige Zustand unserer Erzdiöcese, in welcher viele Klöster, Kapellen und Pfarrkirchen durch Kriege, feindliche Invasionen und Raub und Brand verheert worden sind. Dazu gehört auch das Kloster St. Leonard. Dort existirt Niemand mehr, als genannter Wernerus Gerardt. Derselbe ist bereit, in St. Niclas einzutreten und nach der dasigen Regel zu leben. Da die Einkünfte erstgedachten Klosters so geringe sind, daß selbst in Friedenszeiten die dortigen Professen kaum zu leben haben, und nie mehr als zwei oder drei Religiosen dort ihren Unterhalt gefunden, so haben uns genannter Pater Hüls und F. Gerard gebeten, beide Klöster zu uniren, hinzufügend, daß die Vorfahren des Grafen Werner Salm beide Klöster gestiftet und letztgenannter Graf als patronus laicus seine Einwilligung gegeben hätte.

Wir also, Dakanus und Generalvicar, beauftragt, die Sache zu ordnen, sind zusammengetreten, nachdem die öffentliche Publication dessen in Gustorf vor versammelten Gläubigen stattgefunden, mit Wilhelm Hoichstein, in curia archiepisopali procurator, Theodor Hüls und Heinrich von Kaarst aus St. Niclas und haben Einsicht von folgendem Schreiben genommen:

Wir Werner, Graf Salm, bekennen, wie der andächtige Pater und Convent zu St. Niclas zu erkennen gegeben, welchergestalt wegen dieses langwierigen und verderblichen Krieges ihr Kloster und Gotteshaus in beschwerliche Schulden gerathen und, wenn ihnen nicht hülfreiche Hand geboren wird, dasselbe zum endlichen Verderben und Untergange kommen werde; dieweil aber durch gleiches Unheil das Kloster zu St. Leonard ordinis s. Dominici sepulchri abgebrannt und nur noch ein Priester, F. Werner Gerardt, dort vorhanden und die beiden Klöster unsere Vorfahren fundirt und genannter F. Wernerus in St. Niclas einzutreten willig, als haben sie demüthig gebeten, daß wir als Landesherr und Patronus beider Klöster gnädig gestatten und zulassen wollten, daß solche unirt und authoritate ordinaria incorporirt werden. Darauf wir beider Klöster Verderb reiflich erwogen und erkannt, daß wegen Geringheit der Güter nicht möglich, daß Kloster St. Leonard zu erbauen und das andere zu St. Niclas in große Schulden verlaufen, derohalber haben wir unsern gnädigsten Willen gegeben, daß beide Klöster Renten, Einkünfte ... unirt werden. 20.Aprilis 1587. Wernher Graf Salm.

Dieses alles erwägend, haben wir Joannes Schwölgen im Auftrage und in Vollmacht des Durchlauchtigsten Churfürsten und Erzbischofes Ernst von Köln vorgenannte Klöster unirt und incorporirt mit der Maßnahme, daß de Gottesdienst, wie in St. Leonard herkömmlich, hinfüro in St. Niclas gehalten werde ... Datum Coliniae in domo nostrae habitationis infra immunitatem s. Andreae ann 1587, die Iunii,