Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/169

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Religion zuwidder ingefuret und gepflanzt werden wolle ... so ist hiemit an euch unser gnädigh gesinnen, ihr wollet obgen. sekterische Verweser sampt ihrer befleckten lehr alßbaldt und inwendigh sechs Wocehn nach dato abschaffen und andere gottselige geleerte katholische Personen an iro Platz darstellen."

Im December desselben Jahres berichtete der Herzog Wilhelm von Jülich, daß die Kirchendiener zu Bedburdyck und Hemmerden fortfahren, Sektirische Lehre zu verbreiten und sich der Jurisdiction des Landdechanten zu entziehen, und ersucht den Grafen Werner, die Pastoren zur alten Lehre und Gehorsam anzuhalten, oder sie als abtrünnige Kirchendiener abzuschaffen[1]

Dennoch wußte sich Pastor Merkelbach bis zu seinem Tode 1587 zu halten.

Graf Werner berief 1594 den Kaplan Hermann Höen, der sich in St. Niclas aufhielt und zum Verweser der Pfarre Bedburdyck ernannt war, auch zum Verwalter von Hemmerden. Die dortige Kirche war im Truchsessischen Kriege entweihet; Höen sollte sie reconciliiren und die Unterthanen zur alten katholischen und allein selig machenden Religion zurückführen. Derselbe beklagt sich beim Grafen Salm, daß er bis dahin noch wenig erreicht habe, die Vornehmsten und Seßhaftesten hielten heimliche Conventikel und Winkelpredigten und ließen ihre Kinder in Rheidt und Wevelinghoven taufen, obwohl er stets von St. Niclas aus zu allen Diensten bereit stände. Seine Gnaden möchten eine Verordnung erlassen, die er zu Hemmerden von der Kanzel verkündigen wolle, daß die Unterthanen unter Androhung von Strafen nur zu Hemmerden die Predigt hören und die hh. Sacramente empfangen sollten.[2]

Die Folge war, daß mehrere Einwohner von Hemmerden in den Jahren 1596, 97 und 98 gebrüchtet wurden, weil sie ihre Kinder auswärts reformirt hatten taufen lassen. Auf ihre Klage, sich berufend auf die reine Lehre Jesu Christi und die Schrift, erhielten sie den Bescheid: "Weil die Supplicanten Ihrer Gnaden den Gehorsam versagt, sollten sie zur Erlegung der Strafen angehalten werden und dann die Herrschaft räumen." Aber Strafen, Visitationen, Drohungen hatten geringen Erfolg. 1615 berichtet der Domprobst Eitel Friedrich zu Zollern, daß er bei Visitaton seines Archidiakonates die Pastoren von Bedburdyck und Hemmerden eines anstößigen, ärgerlichen Wandels befunden und auch der Häresie verdächtig; Graf Salm, der die Collation habe, möge bessere, geeignetere Personen an ihre Stelle setzen.[3] Darauf kündigte der Graf



  1. Siehe auch unter Bedburdyck.-
  2. Siehe das Schreiben unter Anhang bei Bedburdyck.
  3. Das Nähere bei Bedburdyck.