Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/249

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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wachsamer wurden und ein öffentliches Auftreten neuer Prediger nicht duldeten.

Seit der Abberufung Planges 1587 wurde Jüchen von Kirchherten aus zuweilen von Peter Dettgens besucht.

Während der Regierung des Herzogs Johann Wilhelm von 1592 bis 1609 ist zu Jüchen kein Prediger, denn dieser unterdrückte die Reformation. Erst nach seinem Tode sehen wir allmälig Prediger hie und da im Jülicher Lande auftreten.

Der Jülische Erbfolgekrieg, der mit dem Tode Johann Wilhelm entstand und erst 1631 gänzlich beendigt wurde, begünstigte oder schädigte die Reformation, je nachdem die protestantische oder katholische Partei die Oberhand hatte. Ersteres war von 1609 bis 1614 der Fall. Im Herbste 1614 aber, als Spinola in's Jülische einrückte und Caster und Grevenbroich besetzte, wurde der protestantische Gottesdienst an diesen Orten aufgehoben. Da Jüchen zum Amte Caster gehörte, durfte sich auch hier kein Prediger sehen lassen. Um diese Zeit nahm sich der Besitzer des Rittersitzes Bontenbroich der Sache der Reformirten an. Es war der schon früher abgefallene Herr von Klaitz.[1] Dieser rief 1615 den Sergius Pöppinghaus als Hausprediger nach Bontenbroich, wo er bis zu seinem Tode mit Weib und Kindern wohnte. Er hielt dort Privatgottesdienst für die Familie und das Gesinde, woran die benachbarten Protestanten Theil nahmen. Unter dem Schutze des von Klaitz wagte sich Sergius auch mitunter in die Umgegend, besonders an Orte, die vom Pfarrdorfe entlegen waren und deshalb der Wachsamkeit des Pastors eher entgehen konnten. Was aber Jüchen betrifft, so liegt im dortigen Pfarrarchiv ein merkwürdiges Protokoll vom Jahre 1665 vor, beginnend mit den Worten: "Praesentibus Joanne Pileario in qualitate als bevollmächtiger H. Landtdechanten Peter Weitz, vort Johann Rotländer, Weyenstraß, Vogten, worin es heißt: "Ist Ihro hochfurstlicher Durchlaucht gnädigster Commissarischer befelch d. d. 26. Februarii 1665 das exercitium religionis betreffend, allen und jederen Einwohnern des Dorffes und Kirspels Jüchen ohne Unterscheid einer oder anderen Religion durch die dazu gnedigst verordneten H. Commissarien publizirt und vorgelesen, darauff dann ahn Seithen der Römisch Katholischen alß auch Lutherischen und Reformirten durcheinander auffgegeben worden,daß ein jeder Theill auß seiner Religion fünf oder sechs die Eltesten und bewährtesten Personen zur Behauptung eines Jeden in gemelter Jahr 1624 verübten exercitii summarisch abzuhören, benennen und sistiren sollen."

  1. Die Beispiele, daß solche Junker und Gutsbesitzer sich der Reformation zuwandten oder sie wenigstens begünstigeten, waren in diesen Gegenden nicht selten. Ich erinner nur an die Grafen von Neuenahr, von Quadt, Bentheim, vom Schlickum u.s.w.