Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/141

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1
Teil 2 | Teil 3 | Teil 4
<<<Vorherige Seite
[140]
Nächste Seite>>>
[142]
Geschichte der kleinen deutschen Hoefe 1.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




trag unterbrochen mit den Worten: „Hört Ihr's! Ich will euch mit Wenigem antworten: Kaiserliche Majestät hat mich hierhergeschickt wider Dero Rebellen und diese zu verfolgen, nicht aber, um Intercessionen zu ertheilen. Kommt Ihr noch einmal mit einer solchen Ambassade wieder, so lasse ich Euch den Kopf vor die Füße legen!" Als der niedergedonnerte Cothmann hinwiederum zu seiner Entschuldigung sein oratorisches Talent entfalten wollte, fiel ihm Wallenstein mit Ungestüm in's Wort: „Hört Ihr's! Ihr habt damit Euren Bescheid!" „Im Jahre 1651, bei Gelegenheit der Erzählung eines Streits über die Contribution, sagt der alte ehrliche Propst Franck[1] , kam es das erstemal, daß die Stände auf die Gedanken geriethen, wenn sie bei Hofe nicht Recht erhielten, daß sie an den Kaiser appelliren wollten, welches damals der Kanzler, der ohne Zweifel Alles erfahren, wohl wenig geachtet; aber seine Rachbegierde, da er den Ständen gram war, weil sie ihn mit in die Contribution ziehen und ihm die Appellations-Sporteln nicht länger gönnen wollen, hat unsäglichen Schaden nach sich gezogen, indem seine Amtsnachfolger so viel weniger die vorgefundenen Fußstapfen verlassen wollen, je mehr sie gedachten, den Fürsten durch Unterdrückung des Adels zu schmeicheln, womit aber dem fürstlichen Hause mehr Schaden als durch den dreißigjährigen Krieg geschehen ist. Nachdem der Teich, an welchem noch sonst auf Landtagen durch Abrichtung einiger Beschwerden war gebessert worden, einmal durchgebrochen; so hat er nicht


  1. Altes u. neues Mecklenburg 14, 43, 71.