Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880/002

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[001]
Nächste Seite>>>
[003]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 1.


       lange schwarze Beinkleider mit Goldtressen längs der äußeren Näthe;
dreieckiger Hut in der seitherigen Form;
weiße offene Weste;
weiße Halsbinde;
der Degen in seitheriger Form mit der seitherigen Degenquaste. Zur Befestigung der letzteren an den Degen dient ein gewirktes goldenes Band. Der Degen wird unterhalb der linken Hüfte durch den Rock gesteckt getragen;
als Ueberkleid kann der seitherige Paletot von dunkelgrauem Tuche getragen werden.
      Die dem Staatsministerium und die dem Ministerium des Innern und der Justiz angehörigen, sowie die der Section dieses Ministeriums für innere Verwaltung unterstehenden Beamten tragen auf Kragen und Aufschlägen dunkelkornblauen Sammet, die Mitglieder der Section für Justizverwaltung sowie die dieser Section unterstehenden Beamten schwarzen Sammet, die Beamten des Finanzministeriums, sowie die diesem Ministerium unterstehenden Beamten und die Beamten der Oberrechnungskammer carmoisinrothen Sammet. Kragen und Aufschläge sind in Gold gestickt.
      Die Forstbeamten tragen die für sie vorgeschriebene Uniform weiter.
      Das Nähere über die Unterscheidungszeichen der verschiedenen Grade wird den Behörden und Beamten durch die Ministerien mitgetheilt werden.
      Darmstadt, den 27. December 1879.
Aus Allerhöchstem Auftrag:
Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
Rothe.