Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/080

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerbaren Objecten.
von vorhin
Steuerfreien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Lich
-
1,68 8 0,16 2 2,78
" Hattenrod
3
1,4 7 3,94 3 0,18
" Ettingshausen
8
1,5 12 1,2 4 2,14
" Münster
7
0,44 11 1,18 2 2,76
" Oberbessingen
3
3,6 7 1, 1 0,756
" Södel
-
- 4 3,5343 1 2,3051
Gießen den 29ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr
vt. Görtz.



Die Erhebung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Laubach.

Der von der unterzeichneten Behörde für das Jahr 1819 zu den Kommunalbedürfnissen der Gemeinden des Amts Laubach bewilligte Ausschlag beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital

der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerbaren Objecten.
von vorhin
Steuerfreien
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
zu Laubach
-
- 6 3,16 2 0,76
" Wetterfeld
-
- 2 2,58 - 2,95
" Ruppertsburg
-
- 2 3,345 1 0,03
" Gonterskirchen
-
- 2 1,379 1 1,444
" Freienseen
1
0,076 2 1,8138 1 0,4778
" Lardenbach
1
0,013 - - 1 0,0
" Ilsdorf
2
0,43 - 0,83 - 0,83
Gießen den 29ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr
vt. Görtz.