Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/097

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt den 5. November 1819.
Die Brand-Entschädigungs-Beiträge für das Jahr 1818 betreffend.

Sämmtlichen Contribuenten des Großherzogthums Hessen wird hierdurch bekannt gemacht, daß vermöge Höchster Resolution vom 13ten des vorigen Monats für das Jahr 1818 von jedem 100 Gulden Brandversicherungs-Capital, ausschließlich der beizuschlagenden verordnungsmäßigen Subrepartitions- und Hebgebühren, drei Kreuzer erhoben werden sollen, weßhalb die deßfallsige Ausschreiben an die Großherzogliche Steuerperäquatoren und Steuer-Controleurs zur unverzüglichen Subrepartition dieser Beiträge bereits besonders erlassen worden sind.
Den Hausbesitzern der Stadt Darmstadt wird hierbei noch ausserdem bekannt gemacht, daß die Kosten für die, besonders durch die neue Eintheilung der Stadt doppelt dringend nöthig gewordene neue Aufnahme der sämmtlichen hiesigen Gebäude, und der dreifachen neuen Aufstellung der Brandkataster Zweihundert und drei und zwanzig Gulden 30 Kreuzer betragen, und auf jede Hauptnummer der Gebäude zu gleichen Theilen repartirt und mit obigen Beiträgen erhoben werden.

Darmstadt den 21. October 1819.
Großherzoglich Hessische Brandassecurations-Commission.
Kekule. Kleinschmidt. Gilmer.
vt. Heumann.


Ausschlag der Chaussee-Baukosten in der Gemeinde Ilbeshausen betr.

Der zu Bestreitung rückständiger Chaussee-Baukosten in der Gemeinde Ilbeshausen genehmigte Ausschlag beträgt auf den Gulden Steuerkapital 2 kr. 0,0702 Heller.

Gießen den 16ten Oktober 1819.
Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Freiherr von Stein. Müller.
vt. Eckstein.