Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/148

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Ord-
nungs-
Num-
mer.
Flurbuch.
Flächengehalt
der zu 1/3 und
mehr beschä-
digten Grund-
stücke.
Lage
und
Benennung
der
Gewanne.
Grad
der
Beschä-
digung.
Eigenthümer
der
Grundstücke.
Band u.
Fol.
Nro.
Mrg.
Vtl.
Klf.
1.
1/97
6
4
3
-
Im Haag.
1/2
Johannes Dreves. [GWR 1]
2.
1/97
7
-
3
49
Daselbst
1/2
Joseph Matern.
3.
1/104
13
3
-
-
In den Beinen
1/3
Peter Hirsch.
4.
1/106
3
2
-
50
In der kurzen Gew.
1/2
Philipp Klink.
5.
1/106
4
1
-
-
Daselbst.
1/2
Johannes Dreves.
6.
1/112
5
2
-
-
In der langen Gew.
2/3
Derselbe.
13
2
99
Summa
Oder wenn ganze Gewanne in einerlei Grade be-
schädiget, und sämtliche Gewann-Begüterte um Steuernachlaß eingekommen sind.
1.
2/82
bis
2/86
7
bis
37
18
1
24
Die Gewann im Dornbusch.
3/4
2.
2/104
bis
2/106
2
bis
19
27
2
10
Die Gewann im stumpfen Eck.
2/3
18.
3/94
bis
3/96
4
bis
22
29
1
-
Die krumme Gewann.
ganz.
etc.
etc.
etc.
etc.
etc.
680
-
16
Summa
Daß vorstehende Abschätzung, wobei alle diejenigen Grundstücke, welche weniger als zu einem
Drittheile beschädiget sind, außer Acht gelassen wurden, nach unserm besten Wissen und
Gewissen pflichtmäßig von uns vorgenommen worden ist, bescheinigen wir mit unsers Namens Unterschrift.
Leeheim den 30. Juny 1820.
Christoph Obermüller, Centschöff zu Trebur.
Joachim Helbing, Gerichtsmann von Astheim.
Gerhard Schrickel, Centschöff von Dornheim.
zur Beglaubigung
Weiz, Steuerperäquator.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Sämmtliche Namen auf dieser Seite sind fiktiv