Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/155

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Die in der Provinz Rheinhessen während des Jahrs 1814 mehrfältig unterlassenen Declarationen der Mutationen von Immobilien betreffend.

Da aus mehreren, amtlichen Anzeigen ersehen worden ist, daß in der Provinz Rheinhessen im Lauf des Jahrs 1814 viele Mutationen von Immobilien Statt gehabt haben, ohne daß dieselben in der vorgeschriebenen Frist bey den einschlägigen Rentämtern deklarirt und die gesetzlichen Einregistrirungsgebühren davon entrichtet worden, so daß alle diese Mutationen nunmehr der durch das Gesetz vom 22. Frimaire VII. [GWR 1]ausgesprochenen Strafe der doppelten Gebühr unterliegen; man aber dabey zugleich in Erwägung gezogen, daß diese Verheimlichung oder Nichterklärung in den damaligen Zeit- und Kriegs-Ereignissen einige Entschuldigung findet, und daher sich bewogen gefunden hat, dieselbe mit Nachsicht zu beurtheilen; so ist, aus desfalls erstatteten Bericht, höchsten Orts beschlossen worden:

"daß von allen während des Jahrs 1814 Statt gehabten und bis jetzt verheimlichten
"Mutationen von Immobilien - insofern bis zum 1ten März künftigen Jahrs bei den
"einschlägigen Rentämtern die freiwillige Anzeige davon gemacht wird - nur die einfache
"Gebühr erhoben werden soll; daß dagegen aber alle jene Mutationen, welche verschwiegen
"bleiben, und nach Verlauf der oben gesetzten Frist amtlich entdeckt und constatirt werden,
"der doppelten Einregistrirungsgebühr unnachsichtlich unterliegen sollen."
Welche höchste Verfügung zu Jedermanns Wissen und Darnachbemessung hiermit bekannt gemacht wird.

Mainz, den 7. December 1819.
Die Großherzogliche Regierung der Provinz Rheinhessen.
Freiherr von Lichtenberg.
Gesehen, Filser.


Dienstbestellungen und Ernennungen etc.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 18. October laufenden Jahres, dem Hofmusikus Glaser dahier zugleich auch das erledigte Hof-Cantorat an der hiesigen Schloßkirche zu übertragen - am 20. desselben, dem Pfarrer Johann Ludwig Christian Vigelius, zu Altenbusseck, die zu Niederohmen, Amts Grünberg, erledigte Pfarrei, mit ihren dazu gehörenden Filalen, zu conferiren - unter gleichem dato, den Candidaten der Theologie, Philipp Köhler, von Fauerbach, als Pfarrer zu Groß-Carben, zu bestätigen - am 23. desselben, den Candidaten der Rechte, Joseph Haas zu Mainz, von Wöllstein gebürtig, in die Zahl der Advocaten und Anwälte bei den Großherzogl. Gerichtshöfen





Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 12. Dezember 1798