Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/167

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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IV. Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe.
fl.
kr.
Der Kassevorrath bestand aus 2,192 31.
Der Verlust auf die Kartoffeln
fl.
kr.
Siehe Berechnung II. 1,879 28.
Baare Geld-Austheilungen
Siehe Ziffer III.
299
34.
2,179 02.

So ergiebt sich noch ein Ueberschuß von 13 fl. 29 kr. welchen man ebenfalls unterm heutigen der Armen-Kommission dahier zur weitern Unterstützung Hülfsbedürftiger anweiset. Mainz, den 10ten December 1819.

Die Großherzogliche Regierung der Provinz Rheinhessen.
Freiherr von Lichtenberg.
Gesehen, Filser.



Ausschlag der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 in der Gemeinde Niederohmen, Amts Grünberg.

Nach vorliegendem Gemeinds-Inventarium von Niederohmen, Amts Grünberg, ist zu Bestreitung der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 nachstehender Ausschlag erforderlich:
Auf einen Gulden Steuer-Capital:

der
Gemeindsglieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf.
kr-
pf.
kr.
pf.
49
2,3111
40
3,2391
- 3,0582

Da jedoch die alsbaldige Erhebung dieses Ausschlags, neben den schon bestehenden übrigen Abgaben, die Kräfte der Commune übersteigen würde, auch im Laufe des Jahrs 1820 durch Einbringung rückständiger Liquidationsposten sich eine Hülfsquelle für die Gemeinde Niederohmen bilden wird; so findet man sich zur Bestimmung veranlaßt, für jetzt nur die eine Hälfte des obigen Ausschlags erheben, und die andere Hälfte während des Jahrs 1820 einbringen zu lassen.

Gießen den 15. Dezember 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindefachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.