Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/095

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Ausschlag der von der Gemeinde Lengfeld in dem Jahr 1815 getragenen Einquartierungskosten in besagter Gemeinde.

      Der Gemeinde Lengfeld, Amts Umstadt, ist gestattet worden, die in dem Jahr 1815 getragene Einquartierung Kaiserl. Russischer und Königl. Baierischer Truppen, nach Maaßgabe der höchsten Verordnung vom 5. Juni 1815, in ihrer Gemarkung auszugleichen.
      Nach den deßfalls aufgestellten und revidirten Registern, kommen hierbei auf den Gulden extraordinäres Orts-Steuerkapital

für den Monat May 2 kr. 3 pf.
" " " Juni a.) wegen der Einquartierung Königl.
Baierischer Truppen
1 " - "
b.) wegen der Einquartierung Kaiserl.
Russischer Truppen
1 " 1 "
für den Monat Juli - " 1 "
" " " September - " 1 "
" " " October - " 1 "
" " " November a.) wegen Königl. Baierischer Trup-
pen
- " 1 "
b.) wegen Königl. Sächsischer Trup-
pen
- " 1 "
für den Monat Dezember - " 1 "

      Die Steuerpflichtigen in der Gemeinde Lengfeld werden zu ihrem Bemessen hiervon in Kenntniß gesetzt.       Darmstadt den 1. März 1820.

Großherzoglich Hessische Landkriegskosten-Commission der Provinz Starkenburg.
von Bigeleben. Siebert.
Scheerer.



Die Liquidation der Forderungen an Frankreich betreffend.

      Durch ihre gleichzeitig in mehrere öffentliche Blätter eingerückte Bekanntmachung vom 16. May v. J. hat die unterzeichnete Special-Commission den damaligen Stand des ihr übertragenen Liquidations-Geschäfts zur Kenntniß des Publikums gebracht, auch dabei durch eine darin aufgenommene Bemerkung zu der Erwartung Anlaß gegeben, daß das ganze Geschäft im Laufe des Monats November 1819 beendigt seyn würde.
      Dieser von der Special-Commission selbst gehegten Erwartung konnte jedoch darum nicht entsprochen werden, weil einestheils Frankreich erst zu Ende des vergangenen Jahres