Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/117

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 15.
Darmstadt den 27. März 1820.


1.) Zusammenberufung der Landstände. - 2.) Ernennung einer Commission zur Leitung der Wahlen des Adels. - 3.) Bestätigung einer milden Stiftung. - 4.) Ueber den Acceß zu den Secretariaten. - 5.) Gleichförmiger Rechnungstermin. - 6.) Die Ausfertigung der Steuer-Erhebungsregister etc. betr.



Edict über die Zusammenberufung der Landstände des Großherzogthums.

LUDEWIG von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Unserm öffentlich erklärten Entschlusse gemäß, Unsere getreuen Stände in dem Monate May dieses Jahrs um Uns zu versammeln, haben Wir nunmehr den 27ten des gedachten Monats zu der Eröffnung des Landtages bestimmt.
      Indem Wir diesen Unsern gnädigsten Willen hierdurch öffentlich verkünden, verlangen Wir von Unsern getreuen Ständen, daß sie sich zu dem festgesetzten Tage in Unsere Residenzstadt Darmstadt, zu der Ausübung der ihnen durch die Landständische Verfassungs-Urkunde verliehenen Rechte, vereinigen und der Propositionen gewärtig halten mögen, welche Wir an sie werden bringen lassen.
      Wir sehen mit Vergnügen dem Tage entgegen, welcher Unsern getreuen Ständen erlauben wird, Uns die Liebe und das Vertrauen zu bewähren, mit welchen bisher Unser Volk Unsere Landesväterlichen Bemühungen belohnt hat, und Wir werden denjenigen Unserer Behörden, welche es betrifft, befehlen, daß sie dem Vertrauen mit gleichem Vertrauen und mit Offenheit entgegen kommen sollen.
      Unsre Provinzial-Regierungen sollen sich, nun alsbald der oberen Leitung des Wahlgeschäfts für die Ernennung der Abgeordneten der Städte und Wahldistricte unterziehen,