Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/188

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Ausschlag in der Gemeinde Trais-Münzenberg, Bauamts daselbst.

      Zufolge der Liquidation mit den Steuerpflichtigen in der Gemarkung Trais-Münzenberg kommt auf die Besitzer der dort gelegenen revidirten Steuerobjecte eine bedeutende Rückvergütung. Da diese Rückvergütung laut des über die Resultate der Liquidation aufgenommenen Protocolls und des Schuldentilgungsplans dieser Gemeinde nicht den Berechtigten zukommt, sondern vielmehr zum Behufe der Schuldentilgung in die Gemeindekasse fließt, so müssen hiernach die Besitzer der nicht revidirten Objecte der 1ten Register-Abtheilung ihre Beiträge noch mit 28 kr. 1,35165 Pf. auf den Gulden Steuerkapital nachliefern, welche jedoch nicht auf einmal, sondern zur Hälfte 1820. und zur andern Hälfte 1821. jedesmal in 4 Zielen erhoben werden. Dagegen haben die Besitzer der nicht revidirten Objecte der 2ten, 3ten und 4ten Register-Abtheilung hierzu nur 5 kr. 1,8325 Pf. auf den Gulden Steuerkapital beizutragen. Indem die unterzeichnete Behörde dieses den Interessenten zur Nachricht bekannt macht, eröffnet sie denselben zugleich, daß dieselben im Falle eines Anstandes bei dem diesjährigen Bauamte um Aufklärung der näheren Verhältnisse durch Acteneinsicht nachzusuchen haben.       Gießen den 20ten März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen.
Knorr. Günther.
vt. Görtz.



Ausschlag zur Bezahlung von Kriegsschulden in der Gemeinde Biblis, Amts Lorsch.

      Der Gemeinde Biblis, Amts Lorsch, ist höchsten Orts gestattet worden, zur Bezahlung von Kriegsschulden, eine, den von ihr verkauften Gemeindsgütern gleichkommende, Summe von 41,991 fl. nach dem extraordinären Steuerfuß und zwar auf einmal, jedoch mit dem Vorbehalt auszuschlagen, daß allen denjenigen, Welche es bedürfen, angemessene Zahlungsfristen bewilligt werden sollen.
      Indem unterzeichnete Stelle dieses hierdurch der bestehenden Verordnung gemäß, zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie hierbei zugleich, daß bei dem Ausschlag gedachter Summe, ausschließlich der auf 4 fl. 30 kr. sich belaufenden Registerfertigungsgebühren, auf den Gulden des in 76,987 fl. bestehenden Orts-Steuer-Kapitals 32 3/4 kr. kommen.
      Darmstadt den 29ten März 1820.

Großherzogl. Hess. Landkriegskosten-Commission der Provinz Starkenburg.
von Bigeleben. Siebert. Müller.
Scherrer.