Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/223

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 26.
Darmstadt den 5. May 1820.


1) Bestätigung eines milden Legats. - 2) Communal-Steuer-Ausschlag. - 3) Brandassecurations-Casse-Nachweisung. - 4) Untergebung von Igelsbach unter das Justizamt Heppenheim. - 5) Sterbfälle. - 6) Erledigung geistlicher Stellen.



Bestätigung eines milden Legats.

Der Gastwirth Friedrich Langenberg zu Offenbach hat durch Testament vom 13ten August v. J. der dasigen lutherischen Armenpflege ein Legat von 200 fl. ausgesetzt.
      Diese milde Stiftung haben des Großherzogs Königliche Hoheit, jedoch vorbehältlich der Rechte dritter Personen, landesherrlich gnädigst zu bestätigen, und den Vorstand der erwähnten Armenpflege zur Annahme des legierten Capitals zu ermächtigen geruht.
      Darmstadt den 21ten April 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Freiherr von Gruben. Wernher.
Hoppé.



Das Absterben des Justizamtmanns Koch in Büdesheim betreffend.

      Den 26ten d. M. ist der Justizamtmann Koch in Büdesheim mit Tod abgegangen; welches nach der höchsten Vorschrift mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die interimistische Verwaltung des Amts Büdesheim, dem Großherzoglichen Justizamtmann Helmolt in Großkarben mit höchster Genehmigung übertragen worden ist.
      Gießen den 28. März 1820.

Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Freiherr von Stein.
vt. F. v. Stein.