Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/333

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 7ten Juny die durch Quiescirung des bisherigen ersten Regierungs-Sekretärs, characterisirten Kanzley-Raths Follenius, in Erledigung gekommene erste Regierungs-Sekretär-Stelle bei hiesiger Großherzoglicher Regierung, dem bisherigen zweiten Regierungs-Sekretär Ludwig Christian Hohenschild dahier - dem zeitherigen dritten Hofkammer-Sekretär, Georg August Scheerer allhier, die durch Ascendenz des zweiten Regierungs-Sekretärs bei hiesiger Regierung in Eröffnung gekommene zweite Regierungs-Sekretärs-Stelle zu übertragen - unter gleichem dato, dem Hofgerichts-Advokaten und Procuratoren Ludw. Bender, zu Giessen, das erledigte Syndicat der frommen Stiftungen, in den alten Landestheilen der Provinz Hessen, neben seiner Advokatur, - dem Rechnungsrevisor Fink, zu Giessen, die erledigte Rechnersstelle der geistlichen Wittwen- und Waisenkasse der Provinz Hessen, unter Beibehaltung seines Revisorats, zu übertragen - den bisherigen Regierungs- und Kirchen- und Schulraths-Canzleydiener Christoph Wamser dahier, in Rücksicht seines Alters, in Pensionsstands zu versetzen und den Landes-Kriegskosten-Commissions-Canzleidieners-Assistenten Christian Berntheusel dahier, nunmehr zum wirklichen Canzleydiener bei hiesig Großherzoglicher Regierung zu bestellen gnädigst geruhet.

Sterbfälle Großherzoglicher Diener.

      Am 12ten Juni l. J. starb der Schullehrer Präceptor Heinrich Ahn zu Ranstadt, Amts Gedern - am 16ten desselben der evangelische Pfarrer zu Dolgesheim, Johann Christoph Nonnweiler - an demselben Tag der Großherzogl. Hofkammer-Registrator Cellarius zu Giesen - am 22ten desselben der Rentamtsdiener Naumann daselbst - und am 30ten desselben der Vicepräsident des Kreisgerichts zu Mainz Stephan Elias Melchiors.

Straferkenntnisse.

      Folgende von dem Großherzoglichen Hofgericht zu Darmstadt und resp. dem Großherzoglichen Ober-Appellations-Gericht, in der Ober-Appellations- oder Revisions-Instanz ausgesprochenen Straferkenntnisse sind, nachdem solche rechtskräftig geworden, von ersterem seit Jänner 1820. in Vollzug gesetzt worden, als

1) wurde unterm 10. April 1820. der Zimmergeselle Georg Ludwig Frank von Darmstadt, wegen dritten Diebstahls und Erbrechung eines Gartenhauses, und nachdem er wegen früherer Diebstähle schon zweimal bestraft worden war - in 4 Jahr Zuchthaus verurtheilt,
2) unterm 8. Jänner 1820. Martin Reitgeld von Langen, wegen Diebstahls zu 8 Monat Zuchthaus,