Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/389

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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[GWR 1]

Muster Num. 2.
Ober-Einnehmerei-Bezirk
(Namen derselben.)
Erhebungs-District
(Namen desselben.)
Verzeichniß
derjenigen, welche wegen der directen Steuern, die sie in den bereits verflossenen Tagen des gegenwärtigen Monats hätten
bezahlen sollen, noch im Rückstande sind, und welchen der Steuerbote deshalb Mahnzettel, auf die unten verzeichneten
Summen lautend, zuzustellen , hierdurch angewiesen wird.
Num-
mer
des
Heb-
re-
gis-
ters.
Wohnort
und
Namen
des
zu Mahnenden.
Betrag
der Rückstandes.
Nach Aufstel-
lung der Rück-
standsliste ist
bezahlt worden
Bleibt also
noch Rückstand,
worauf zu
mahnen ist.
Der Mahnzettel
ist zugestellt worden
Nach der Zu-
stellung des
Verzeichnisses
an den Steuer-
boten, ist be-
zahlt worden.
Bleibt Rück-
stand, worauf
die Pfändung
zu verfügen
ist
Dem
Schuld-
ner oder
den Sei-
nigen.
Dem
Ortsvor-
stande.
fl. kr pf fl. kr pf fl. kr pf
am
am
fl. kr pf fl. kr pf
1.) Darmstadt
3 N. N. 3 6 - 3 6 - - - -
14 N. N. 5 24 - 3 - - 2 24 - 20ten 2 24 - - - -
2.) Bessungen
7 N. N. 6 - - - - - 6 - - 21ten 3 - - 3 - -
22 N. N. 8 - - 4 - - 4 - - 21ten 4 - - - - -
Summe
22 30 - 10 6 - 12 24 - 9 24 - 3 - -
Darmstadt
xxxxx
Obiges
nige ich
mäßig.
N.. .. ..
ten

Der Steu
(Namens
xxxxx
beschei-
pflicht-

am
18

erbote
unter
schrift)
den 12ten …18
Der Unterein-
nehmer
N. N.









Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. falsche Seitenzahl: richtig: 389