Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/406

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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daß, da im Herbste diese Bäche der Regel nach angeschwollen sind, auch öfters die Witterung schon kalt und daher die Ausräumung dadurch schwierig wird, man den §. 2. dieses Beschlusses dahin abzuändern befunden hat, daß solche nunmehr für die Folge gleich nach beendigter Erndte, und zwar in der ersten Hälfte des Monats September vorgenommen werden solle, wonach sich alle jene Hr. Hr. Bürgermeister, die es angeht, genau zu achten haben.
      Mainz den 16. August 1820.

Die Großherzogl. Hess. Regierung der Provinz Rheinhessen.
Freiherr von Lichtenberg.
Ges. Filser.



Sterbfall.

      Unterm 3. August d. J. ist der Großherzogliche Unterförster Schmid zu Ulfa, im Revier Rainrod, Forsts Eichelsdorf, gestorben.