Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/444

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Uebersicht
der an die Armen und Bedrängten der Provinz Oberhessen in dem Jahr 1817. abgegebenen Unterstützungen, sowohl in Naturalien als Geld.

Vorbemerkung.


1) Die in dem Jahr 1817. in sehr verschiedenen Maaßen an die Hülfebedürftigen ausgegebenen Früchte sind, zur Gewährung einer besseren Uebersicht, in der nachfolgenden Berechnung auf alt Darmstädtisches Maas reducirt worden.
2) Die Großherzogliche Hofkammer hatte der Regierung, gegen Zahlung von 32,971 fl. 81/2 kr. überlassen:
Waitzen
755
Malter 11/16 Simmer
Korn 1152 " 22/9 "
Gerste
990
" 25/12 "
Hafer 2559 " 111/16 "
Erbsen
14
" 31/2 "
3) Die Regierung hat ferner angekauft:
Korn
138
Malter 212/16 Simmer
Gerste 2591 " 343/48 "
Hafer
938
" 2 "
Kartoffeln 1145 Achtel Friedb. Maas 5 Mesten
      Ausser diesen Kartoffeln sind, nach einer, mit den Branntweinbrennern der Provinz Hessen getroffenen Uebereinkunft, noch mehrere tausend Achtel zu dem Preiße von 3 fl. An diejenigen, welche von der Regierung Anweisung erhalten hatten, abgegeben worden.
4) Der Waitzenvorrath wurde, mit Ausnahme von 11 Malter 1/2 Simmer, als zur Vertheilung nicht geeignet, theils gegen andere Früchte vertauscht, theils, zum Vortheile des Unterstützungs-Fonds, verkauft. Hieraus ist die, in der zweiten Rubrik der Geldrechnung enthaltene Einnahme entstanden.
5) Eben so sind die, in der Berechnung aufgeführten 14 Malter 31/3 Simmer Erbsen, wegen Geringfügigkeit der Quantität, sodann 53 Malter 37/16 Simmer Korn, weil dasselbe gelitten