Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/211

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Art. 28.

Auf das Postlehen findet gegenwärtiges Gesetz keine Anwendung.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt am 2. Mai 1849.

(L.S.)

LUDWIG.
Jaup.



Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden im Orte Hartenrod, Regierungsbezirks Heppenheim, betreffend.

Nach der Bekanntmachung vom 3. September 1825 im Regierungsblatte Nr. 37 von 1825 ist in dem Orte Hartenrod der Art. 10 des Gesetzes vom 21. Februar 1824 über Vergütung der Brandschäden eingeführt worden. -
Da seit dem Jahre 1828 in diesem Orte keine weitere Feuersbrünste stattgefunden haben, so wird, mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern, die Bestimmung des Art. 10 des erwähnten Gesetzes vom 21. Februar 1824 für die Gemeinde Hartenrod hierdurch wieder außer Kraft gesetzt, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Heppenheim den 28. April 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim.
Prinz.



Dienstnachrichten.
1) Am 17. April wurde dem Schulvicar Philipp Voß zu Bensheim, im Regierungsbezirke Heppenheim, die achte Schullehrerstelle daselbst übertragen.
2) Am 21. April wurde dem zweiten Stadtgerichtsdiener Carl Senkenberg dahier die Stelle eines ersten und dem Stadtgerichtsdiener-Substituten Ludwig Jacob Heyl dahier die Stelle eines zweiten Stadtgerichtsdieners bei dem Stadtgerichte zu Darmstadt ertheilt.
3) Am 21. April wurde der zweite Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte zu
Oberingelheim, Gerichtsaccessist daselbst Dr. Peter Keller zum Ergänzungsrichter bei
dem Friedensgerichte zu Wöllstein ernannt.