Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/291

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches[GWR 1]
Regierungsblatt.
Nr. 33.
Darmstadt am 21. Mai 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Dreieichenhain für 1848 betr.; - 2) Berichtigung; - 3) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Dieburg für 1849.

Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Dreieichenhain für 1848 betreffend.

Wir bringen andurch zur öffentlichen Kenntniß, daß, nach Beschluß des Großh. Hess. Ministeriums des Innern vom 11. d. Mts., die Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Dreieichenhain für das Jahr 1848., mit 720 fl., niedergeschlagen worden sind.

Darmstadt am 27. April 1849.
Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Darmstadt.
v. Starck.



Berichtigung. In der Verkündigung vom 14. Mai 1849 (Seite 274 c d. Bl. Z. 1 von oben) ist statt: "Die Regierung kann nichts mehr, als von solchem Friedensbruch nachdrücklich abmahnen." - zu lesen: "Die Regierung kann von nichts mehr, als von solchem Friedensbruch nachdrücklich abmahnen."




Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Seiten-Nummer: richtig "291"