Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/027

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 5.


12) Anna Maria Port, ohne Gewerbe aus Bechtoldsheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 26. Juli 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 3 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.

13) Philipp Prott, Weißbindergeselle aus Vilbel, wegen Landstreicherei, durch Urtheil von 3. August 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Quartals durch einsame Einsperrung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erlittener Strafe.

14) Jacob Nußbickel von Zotzenheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 3. August 1850, in eine Correctionshausstrafe von1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 14 Tagen durch einsame Einsperrung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erlittener Strafe.

15)Ottilia Reiß, Dienstmagd aus Weinolsheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 17. August 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 8 Tagen, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Quartals durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.

16) Johann Sipp von Nack, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 17. August 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen durch einsame Einsperrung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.

17) Clara Brand, Dienstmagd aus Marienborn, wegen Landstreicherei und Gebrauchs eines verfälschten Wanderbuchs, durch Urtheil vom 28. September 1850 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 1 Monate, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen eines jeden Quartals durch einsame Einsperrung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 3 Jahren nach erlittener Strafe.

18) Michael Amberg, Schreiner aus Kleinwinternheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 4. October 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung.

19) Georg Thomas aus Wintersheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 4. October 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen durch einsame Einsperrung.

20) Jacob Hering von Heppenheim bei Alzey, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 4. October 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen durch einsame Einsperrung.

21) Heinrich Zollinger, Dreher von Wiesbaden, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 11. October 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten und letzten 8 Tagen durch einsame Einsperrung.

22) Jacob Corell von Offenheim, wegen Diebstahls und Eigenthumsbeschädigung, durch Urtheil vom 25. October 1850 in eine Correctionshausstrafe von 19 Monaten.

23) Kaspar Sattler von Worms, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 8. November 1850 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 14 Tagen durch einsame Einsperrung.

24) Wilhelm Spieler, Taglöhner aus Mainz, wegen Diebstahls-Begünstigung, durch Urtheil vom 15. November 1850 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals durch einsame Einsperrung.

25) Johann Finger, Schreinergeselle aus Osthofen, wegen Diebstahls und Diebstahlsversuch, durch Urtheil vom 15. November 1850, in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.