Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/123

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 14.

Darmstadt am 5. Juni 1851.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; – 2) Bekanntmachung, die Chausseegelderhebung zu Offenbach betr.; – 3) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden in der Gemeinde Bromskirchen, im Regierungbezirk Biedenkopf, betr.; – 4) Desgl. in der Gemeinde Hirschhorn, Regierungsbezirks Erbach; – 5) Desgl. in der Gemeinde König, Regierungsbezirks Erbach; – 6) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Nidda betr.; – 7) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1851 betr.; – 8) Desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Oberingelheim für 1851; – 9) Desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Niederolm für 1851. – 10) Desgl. in den israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Gießen für 1851. – 11) Desgl. der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Alsfeld für 1851. – 12) Bekanntmachung, die Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1851 betr.; – 13) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Rodau für 1850 betr.; – 14) Concurrenzeröffnungen; – 15) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des ersten Quartals dieses Jahres sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachfolgende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) die in dem Erbvertrage zwischen Peter Andres IV. zu Arheilgen und dessen Schwiegereltern, Georg Benz IV. und dessen Ehefrau daselbst, festgesetzte Stiftung, wonach Georg Benz IV. vom Jahre 1850 an bis zum Ableben des Peter Andres IV. den jährlichen Betrag von fünf Gulden und nach diesem Zeitpunkt ein Capital von 200 fl. an den Pfarrer und Kirchenvorstand auszuzahlen hat, wovon die Zinsen, sowie obige 5 fl. jährlich an die Armen vertheilt werden sollen;
2) das Vermächtnis der Barbara Gispert, Ehefrau des Johann Gispert, gebornen Dister, zu Gundersheim an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für die jährliche Abhaltung von zwei Seelenämtern;
3) die Schenkung der Katharine Klöckner zu Sponsheim an die dasige katholische Kirche, bestehend aus einem Grundstücke im Werthe von 145 fl., für die jährliche Abhaltung eines Seelenamtes;
4) das Vermächtnis des Mathäus Schneider zu Flomborn von 100 fl. an die katholische Kirche zu Gundersheim zur Abhaltung eines Seelenamtes;
5) das Vermächtnis des Johann Krieger zu Mainz im Betrage von 1200 fl. an die Civilhospicien der Stadt Mainz;