Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/416

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 34.
3) Prämien fl. kr.
a) für Excapitulanten mit Patent. fl. kr. 10231 12
70 auf 6 Jahre zu 72 fl. - kr. 5040 -
4 auf 3 Jahre zu 48 fl. 12 kr. 172 48
4 auf 2 Jahre zu 28 fl. 48 kr. 115 12
2 auf 1 Jahre zu 14 fl. 24 kr. 28 48
80
b) für Excapitulanten ohne Patent.
133 auf 6 Jahre zu 36 fl. - kr. 4788 -
1 auf 3 Jahre zu 21 fl. 36kr. 21 36
3 auf 2 Jahre zu 14 fl. 24 kr. 43 12
3 auf 1 Jahre zu 7 fl. 12 kr. 21 36
140 Zusammen 94855 12
Nach A. beträgt der verwendbare Fonds
94919 35 1/4
Bleibt also Rest
64
23 3/4

Anmerkung. Für die unter B. 1. erwähnten 357 Kriegsdienstpflichtigen sind ohne Unterschied, ob dieselben 6 oder 5 Jahre zu dienen hatten, 357 Einsteher mit 6jähriger Dienstzeit abgegeben worden. Die noch verbleibenden Einsteher haben eine Dienstzeit von 299 Jahren; es werden also (da nach B.2. die vertretenen Relativtauglichen und Soldaten, so wie diejenigen Einsteher, deren Einstandssummen verfallen oder einbehalten worden sind, nur 218 Dienstjahre hatten) für die Gesammtheit 81 Dienstjahre oder 13 1/2 Mann mit 6jähriger Dienstzeit gewonnen.

Darmstadt, am 19. September 1851.
Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
Scriba.

Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage in dritter Klasse in der Gemeinde Elpenrod für 1851 betreffend.

Zur Bestreitung von Parzellenvermessungskosten in der Gemarkung Elpenrod sollen 145 fl. auf das Normalsteuerkapital der vermessenen Parzellen ausgeschlagen und in zwei Zielen in den Monaten October und December d. J. erhoben werden, wozu es auf einen Gulden Normalsteuerkapital einen Beitrag von 1 kr. 1,946 pf. erträgt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Alsfeld, am 16. September 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Alsfeld.
Hoffmann.