Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/144

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 13.


L
a
u
f
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n
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e

N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für den Zollzentner
m) Tabacksblätter, rohe, unverarbeitete, nicht kaufmännisch verpackte 25. v. 1 - 20 Für ein Quantum von 3500 Zentnern bei der Einfuhr über die Zollämter Heiligenstadt, Teistungen, Witzenhausen und Cassel.
15 Oel in Fässern (Rüböl) 26. 1 5 Nur für die unmittelbaren Versendungen aus den Oelmühlen und Raffinerien.
16 Oelkuchen, als Rückstände beim Oelschlagen aus Lein, Raps, Rübsaamen u.s.w., ingl. Mehl aus solchen Kuchen und Rückständen 26. Anmerkung 3. frei
17 Papier- und Pappwaaren:
a) ungeleimtes ordinaires (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckel 27a. - 10
b) geleimtes Papier; ungeleimtes feines; buntes (mit Ausnahme der unter c. genannten Papiergattungen); lithographirtes, bedrucktes, oder liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen etc. vorgerichtetes Papier; ordinaire Bilderbogen, Malerpappe 27b. 1 20
c) graues Löschpapier und Packpapier 27 Anmerkung. frei.
d) Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe; grobe lackirte Waaren aus diesen Urstoffen, auch Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen 27e. 4 -
18 Seidenwaaren, nämlich:
Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide 30b. 10 -
19 Seife:
a) grüne, schwarze und andere Schmierseife 31a. - 15
b) gemeine weiße 1 10
c) feine in Täfelchen, Kugeln, Buchsen, Krügen, Töpfen etc. 31c. 3 -
20 Steinkohlen 34. frei. Bei der Einfuhr über die Herzoglich Braunschweigische Grenze gegen beglaubigte Ursprungszeugnisse der Grubenbeamten.
21 Stroh-, Rohr- und Bastwaaren:
Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schilf, ordinaire:
1. ungefärbt 35a. 1. frei.
2. gefärbt 35a. 2. frei.
22 Theer (Mineraltheer und anderer), Daggert, Pech auch Mastix-Cement, Asphalt und Asphaltplatten 37. frei.
23 Töpferwaaren:
a) gemeine 38b. frei.
b) Fayence, Steingut, einfarbiges oder weißes und irdene Pfeifen 38c. 3 15 Nur für die unmittelbaren Versendungen d. Fayence- u. Steingutfabriken u. der Fabriken irdener Pfeifen im Steuerverein.