Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/205

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 18.
Darmstadt am 22. April 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Medicinalbehörden betr. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung der Uebergangssteuer von Branntwein und Malz, sowie die Controlirung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Branntwein im Königreich Württemberg betr. - 3) Bekanntmachung, die amtliche Benennung verschiedener Dienststellen in dem Bereiche der Großherzoglichen Finanzverwaltung betr. - 4) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1854 betr. - 5) Bekanntmachung, die Aufstellung der Geschwornenliste in der Provinz Oberhessen für 1854 betr. - 6) Bekanntmachung. die Ausbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für 1853 betr. - 7) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Offenbach betr. - 8) Abwesenheitserklärung. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Charakterertheilung. - 11) Concurrenzeröffnung (Nachtrag).


Bekanntmachung,
die amtliche Benennung der Medicinal-Behörden betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß von nun an das Medicinal-Colleg die Benennung " Ober-Medicinal-Direction " und die bei demselben angestellten Beamten den Amtstitel " Ober-Medicinal-Director, Geheimer Obermedicinalrath, Ober-Medicinalrath, Ober-Medicinal-Assessor " etc. führen und daß ferner künftig die Physikats-Aerzte und die Physikats-Wund-Aerzte " Kreisärzte, Kreiswundärzte " und die Physikats-Bezirke " Medicinal-Bezirke " benannt werden sollen.

Diese Allerhöchste Bestimmung wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmstadt den 14. April 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.