Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/630

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 42.


Leiß im 1. Infanterieregiment zum überzähligen Lieutenant im 2. Infanterieregiment,
Jaide " 1. " " " " " 3. "
von Bechtold " 1. " " " " " 1. "
Barthel " 2. " " " " " 2. "
Römheld " 1. " " " " " 1. "
Becker " 2. " " " " " 2. "

zu ernennen;
9) am 20. Mai den Lieutenant Hahn vom 3. Infanterieregiment (mit Patent vom 21.) zum Oberlieutenant im 2. Infanterieregiment zu ernennen und den überzähligen Lieutenant Doll vom 4., unter Einreihung in die etatsmäßige Zahl der Lieutenante, zum 3. Infanterieregiment zu versetzen;
10) am 28. Juni dem pensionirten Hauptmann Vowinkel den nachgesuchten Abschied zu ertheilen;
11) am 22. Juli und am 3. September die bisherigen Ergänzungsrichter, Oberst Schulz und Oberst Klingelhöffer, zu ordentlichen Mitgliedern des Oberkriegsgerichts zu ernennen;
12) mit Patent vom 10. August dem Hauptmann Lauer im 3. Infanterieregiment, unter Ernennung zum Major, die Stelle als Platzstabsoffizier der Residenz zu übertragen;
13) am 8. August dem Oberstlieutenant von Grancy, Commandeur der Gardeunteroffizierscompagnie, wegen anderweitiger dienstlicher Verwendung, den Abschied aus dem activen Militärdienste zu ertheilen und demselben, unter Versetzung in die Suite du Corps das Forttragen der Uniform der Gardeunteroffiziers-Compagnie zu gestatten;
14) am 25. August den Generalquartiermeister, Oberst Roth zum Präsidenten der Militärschuldirection, den Major von Perglas zum Commandeur des Großherzoglichen Artilleriecorps, und den Hauptmann Müller in diesem Corps zum Major zu ernennen; - den Hauptmann Seederer, seitherigen Commandanten der reitenden Artillerie, dem Corpsstab der Artillerie zu zutheilen; - den charakterisirten Hauptmann von Lyncker vom Generalquartiermeisterstab zum Großherzoglichen Artilleriecorpszu versetzen und demselben, unter Einreihung in die etatsmäßige Zahl der Hauptmänner, das Commando der reitenden Artillerie zu übertragen; - ferner den Oberlieutenant von Bechtold im 3. Infanterieregiment zum Hauptmann in diesem Regiment und den Lieutenant Bechstatt vom 1. Infanterieregiment zum Oberlieutenant im 3. Infanterieregiment zu ernennen, sodann den überzähligen Lieutenant Hauff vom 3. Infanterieregiment, unter Einreihung in die etatsmäßige Zahl der Lieutenante, zum 1. Infanterieregiment zu versetzen;
15) am 6. September den Accessisten des veterinärärztlichen Dienstes Jakob Müller zum Veterinärarzt, vorerst ohne Gagebezug, zu ernennen;
16) mit Patenten vom 6. September in der Gendarmerie den Rittmeister Mohr, unter Ertheilung des Charakters als Major, in den Ruhestand zu versetzen, dem Rittmeister Scheerer, Commandant der Division Rheinhessen, das Commando der Division Starkenburg zu übertragen, den Oberlieutenant Rüti zum Rittmeister und Commandanten der Division Rheinhessen zu ernennen, und den Lieutenant Supp vom Großh. Artilleriecorps, mit Uebertragung der Corpsadjutantenstelle, zur Gendarmerie zu versetzen. Der überzählige Lieutenant Weigand im Großherzoglichen Artilleriecorps rückt nun in die etatsmäßige Zahl der Lieutenante der Artillerie ein.


Sterbfälle.
Gestorben sind:

1) am 16. Mai der Oberlieutenant und Regimentsadjutant Pfaff im 2. Infanterieregiment,
2) am 4. Juni der Lieutenant Zahn im Großherzoglichen Artilleriecorps,
3) am 4. Juli der Platzstabsoffizier, Major Scherf dahier,
4) am 27. Juli der Oberst Scholl, Commandeur des Großherzoglichen Artilleriecorps.