Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/643

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[642]
Nächste Seite>>>
[644]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 45.
Darmstadt am 19. October 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Obereinnehmer und der Districtseinnehmer in der Provinz Rheinhessen betr.; - 3) Bekanntmachung, die Auflösung des Forsts und der Communal-Oberförsterei Hungen betr.; - 4) Ordensverleihung; - 5) Namensveränderungen; - 6) Dienstnachrichten; - 7) Versetzungen in den Ruhestand; - 8) Concurrenzeröffnungen; - 9) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch Entschließung vom 26. Januar l. J.

1) die letztwillige Verfügung des zu Mainz verstorbenen Rentners Franz Gottlieb Engel, wodurch derselbe das Hospital zum heiligen Rochus daselbst zum Universalerben seines nunmehr nach Abzug von Legaten, Kosten etc. auf 68,468 fl. 19kr. festgestellten Vermögens eingesetzt hat, und
2) das Vermächtniß desselben an die Gemeinde Kostheim im Betrage von 4000 fl. zum Besten der dasigen Ortsarmen,

sowie weiter im Laufe des dritten Quartals 1853 nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse zu bestätigen und die betreffenden Behörden zu deren Annahme zu ermächtigen geruht:

3) das Vermächtniß des Balthasar Stader zu Mainz an den katholischen Kirchenfonds zu St. Quintin daselbst im Betrage von 400 fl. zur Stiftung einer jährlichen achttägigen Seelenandacht;
4) die Schenkung eines Ungenannten im Betrage von 2000 fl. zur Stiftung eines Freiplatzes an dem bischöflichen Seminar zu Mainz;
5) das Vermächtniß der Wittwe Pauline Hebel, gebornen Kötz, zu Mainz, im Betrage von 500 fl. an den Centralarmenfonds daselbst;
6) das Vermächtniß des Baruch Lehmann zu Dieburg an die israelitische Religionsgemeinde daselbst im Betrage von 200 fl.;
7) das Vermächtniß der ledigen Christine Vogt zu Oppenheim im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche daselbst zur Abhaltung eines jährlichen Seelenamtes;
8) die Stiftung eines Ungenannten im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche zu Oppenheim zur Abhaltung eines jährlichen Seelenamtes;
9) die Stiftung der Wittwe des Ortsbürgers Valentin Franck zu Biblis, Maria Eva, gebornen