Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/030

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 6.


Bekanntmachung,
die Aufhebung der Rentämter Langen und Schotten, sowie die Organisation verschiedener Rentämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst anzuordnen geruht:

1) die Rentämter Langen und Schotten aufzuheben;
2) die Districtseinnehmereien Langen, Offenbach I und Offenbach II, sowie die Oberförstereien Heusenstamm, Langen und Mitteldick dem Rentamt Darmstadt, die Oberförsterei Mörfelden dagegen dem Rentamt Groß-Gerau,
3) die Districtseinnehmereien Gedern, Grebenhain, Schotten und Ulrichstein, sowie die Oberförstereien Eichelsdorf, Feldkrücken, Grebenhain und Schotten dem Rentamt Nidda, die Districtseinnehmerei Laubach und die Oberförsterei Laubach aber dem Rentamt Gießen zuzutheilen;
4) die Oberförsterei Griesheim vom Rentamt Darmstadt, die Districtseinnehmerei Altenstadt, sowie die Oberförsterei Düdelsheim vom Rentamt Nidda abzutrennen und erstgenannte Oberförsterei dem Rentamt Groß-Gerau, letztere dagegen wie die genannte Districtseinnehmerei dem Rentamt Friedberg zuzutheilen und
5) den Districtseinnehmern zu Langen, Schotten und Ulrichstein die Untererhebung für Domanialgefälle zu übertragen.

      Diese Allerhöchsten Anordnungen werden mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß solche mit dem 1. Juli l. J. ins Leben treten sollen.
      Darmstadt, den 15. März 1880.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Strein.