Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/113

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 17.


10) Sind sonstige Pflegekinder vorhanden, wie viele und welchen Alters?       Seit wann ein jedes?       Wie ist deren Gesundheitszustand?       Wie sind sie sonst äußerlich gehalten?



11) Angaben über die Wohnung, deren Lage (Stockwerke) und einzelne Wohnräume, Bestätigung vorhandener gesundheitlicher Bedingungen, eventuell durch einen Arzt?



12) Erläuterung bezw. amtliche Versicherung darüber, ob nach allen Umständen, insbesondere nach ihren Persönlichkeiten und Verhältnissen der gewählten Pflegeeltern, in jeder Hinsicht Gewähr dafür geboten ist, daß letztere das Pflegekind gewissenhaft abwarten, beaufsichtigen und erziehen werden? (Gesetz vom 10. September 1878 Art. 2.)



Sonstige Bemerkungen, welche für die anfragende Behörde von Interesse sein könnten.



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