Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/125

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 17.


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Uebersicht
über die in den Gemeinden des Kreises ... ... ... ... ... im Laufe des Jahres 18... ... in entgeltlicher Pflege befindlich gewesenen Kinder unter 6 Jahren.
Or
dn
un
gs
-N
um
me
r.
Gemeinde.
Zahl der in ent-
geltliche Pflege
gegebenen Kinde
unter 6 Jahren.
Darunter sind
Maximum
und
Minimum
des
Pflegegeldes








Mark 5.svg
Bemerkungen.
Kinder, welche von ihren noch lebenden
Eltern - oder einem Elterntheil - in Pflege
gegeben sind.
Waisen.
Kinder,
welche im
Wege der
öffentlichen
Armenpflege
in Pflege
gegeben sind.
geboren in den Jahren
Darunter sind:
in Pflege
gegeben
durch den
Vormund.
In Pflege ge-
geben auf Ko-
sten der Landes-
waisenkasse.

Sämmtlich
ehelich.
ortsfremde
inländische
Kinder.
ortsfremde
ausländische
Kinder.
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
Zusam-
men
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
Zusam-
men
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
Ehe-
lich.
Unehe-
lich.
1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 Zusammen
wie Sp. 5.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.



Summe des
ganz. Kreises
Hiervon sind im Laufe des oben genannten Jahres abgegangen:
1) durch Vollendung des 6. Lebensjahres
2) durch Wegzug vor diesem Zeitpunkt
3) durch Tod
Es blieben also
bei Jahres-
schluß in
Pflege