Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/117

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 18.
Darmstadt den 23. August 1881.


Inhalt: Bekanntmachung, die Verpachtung der Localbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach, sowie die Anlage einer Straßenbahn in Offenbach betreffend.



Bekanntmachung,
die Verpachtung der Localbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach, sowie die Anlage einer Straßenbahn in Offenbach betreffend.



LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

      Nachdem der Rentner Ernst Donner zu Paris die Absicht zu erkennen gegeben hat, im Anschluß an die Localbahn von Offenbach nach Frankfurt Straßenbahnen in Offenbach, Sachsenhausen und Frankfurt a. M. herzustellen und zusammen mit der bestehenden Localbahn zu betreiben, und nachdem von demselben mit der Königlich Preußischen Regierung ein Vertrag über die Verpachtung der Localbahn von Offenbach nach Frankfurt a. M. vereinbart und Unserer Regierung mitgetheilt worden ist, ertheilen Wir hierdurch dem Pächter zum Betrieb dieser Eisenbahn auf diesseitigem Gebiet die Landesherrliche Concession unter den nachstehenden Bedingungen: