Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/167

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Nr. 22.


Lau-
fen-
de
Num-
mer.
Hauptamtsbezirke
etc.
Soll-Einnahme nach den Hebe-Registern einschließlich der Registerdefekte und abzüglich der Rückerstattungen für unrichtige Erhebungen.
Hierzu Steuer für Loose der Staats-Lotterien
Ueberhaupt Soll-Einnahme
Von der Steuer für Loose der Privat-lotterien (Sp. 9) sind noch gestundet
Die 2 Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten berechnen sich nach der Soll-Einnahme in Spalte 10 zu
Nach Abzug derselben von dem Soll in Spalte 12 sind an die Reichskasse abzuliefern
Bemerkungen.
I. Für Werthpapiere
(Nr. 1 bis 3 des Tarifs)
II. Für Schlußnoten und Rechnungen
(Nr. 4 des Tarifs)
III. Für Loose zu Privat-lotterien
etc.
(Nr. 5 des Tarifs)
Summe der Spalten 5, 8 und 9
a) für Interims-
scheine
b) für Aktien, Renten- und Schuld-
verschreibungen, abzüglich der angerechneten Steuer für Interimsscheine
Zusammen I
(Sp. 3 u. 4)
a) für Stempelung von Formularen zu Schlußnoten und Rechnungen
etc.
b) Werth der verkauften Stempel-
marken.
*) Außerdem sind als Ersatz für verdorbene Marken frei verabfolgt
Zusammen II
(Sp. 6 u. 7)
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
Mark.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.





Summe pro 1. bis
3. Quartal

Die Einnahme pro
1. und 2. Quartal
betrug
Mithin Einnahme pro
3. Quartal 1882/83

            Daß in den vorstehend nachgewiesenen Einnahmen die zur Einzahlung gekommenen Register- und Rechnungsdefekte, sowie alle sonstigen Nacherhebungen mit enthalten sind, und daß die Revision der Hebe- und Anmelderegister vorschriftsmäßig stattgehabt hat, wird bescheinigt.

(Datum, Firma, Unterschrift der Direktivbehörde.)