Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B022

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 3.


      Landgerichtsrath Heinzerling: Grundzüge der Rechtswissenschaft 2 St.
      Professor Eger: Französische Sprache 2 St. - Englische Sprache 2 St.
      Lehrer Stern: Handelswissenschaft 3 St.
      Dr. Hangen: Englische Sprache 2 St.

H. Darstellende Künste.

      Prof. Kumpa: Freihandzeichnen 10 St. - Technisches Zeichnen 2 St.
      Prof. Noack: Figurenzeichnen und Aquarellmalen 8 St.
      Prof. Simons: Ornamentik 3 St. - Malerische Perspective 2 St.
      Prof. Marx: Bauzeichnen 4 St.
      Prof. Lincke: Maschinenzeichnen 9 St.
      Kataster-Ingenieur Göbel: Planzeichnen I 4 St. - Planzeichnen II und III 3 St.

      Die Anmeldungen zur Aufnahme werden bis zum 20. April bei der Direction entgegen genommen. Aufnahme und Immatrikulation beginnen am 21. April. Beginn der Vorlesungen und Uebungen des Sommer-Semesters Montag den 24. April. Programme sind unentgeltlich durch Vermittelung des Secretariats zu beziehen.

      Darmstadt, den 10. Februar 1882.

Die Direction der Großherzoglichen technischen Hochschule.
Sonne.
Koch.



Abwesenheitserklärungen.

      Durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer zu Mainz, vom 3. December 1881, beziehungsweise Beschluß desselben Gerichts vom 4. Februar 1882, ist zur Feststellung der Abwesenheit des Sigmund Süßkind, geboren zu Alzey am 7. September 1829, und der Sara Süßkind, geboren zu Alzey am 14. November 1830, Kinder der daselbst verlebten Eheleute Samuel Süßkind und Karoline, geb. Dreyfuß, die im Art. 116 des bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.
      Durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 11. Februar 1882 ist zur Feststellung der Abwesenheit von Louise Westhäuser, geboren zu Alzey am 20. November 1852, und Karl Westhäuser, geboren daselbst am 11. August 1854, Kinder von Friedrich Westhäuser, im Leben Kaminfeger, und dessen Ehefrau Jakobine, geb. Hemmerdin, in Alzey, die im Art. 116 des Civilgesetzbuchs vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.

Ordensverteihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 25. Januar dem Schullehrer Karl Kayser zu Ober-Mockstadt, im Kreise Büdingen, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
2) am 16. Februar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Brandau, im Kreise Dieburg, Georg Weber II. die silberne Verdienstmedaille des Ludewigs-Ordens - und dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Weickartshain, im Kreise Gießen, Heinrich Becker II. das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste" - zu verleihen.