Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B039

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
<<<Vorherige Seite
[B038]
Nächste Seite>>>
[B040]
Ghzglhess regbl 1882.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 5.


Abwesenheitserklärung.

      Durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 18. Februar 1882 ist zur Feststellung der Abwesenheit des Franz Hessel III., früher Schmied, in Gau-Algesheim wohnhaft, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.

Ordensverleihung.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
      am 7. März dem Rentamtmann in Pension Karl Königer das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 22. Februar dem Bahnhofsverwalter der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft Franz von Flammerdinghe zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten, nunmehr Sr. Majestät dem Könige, von Serbien verliehenen Ritterkreuzes des Takowo-Ordens, -
2) am 11. März dem Kammerjunker Heinrich Freiherrn Ueberbruck von Rodenstein zu Bensheim die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von dem Großmeister des souveränen Malteser-Ordens verliehenen Decoration des Malteser-Ordens-Kreuzes, - zu ertheilen.



Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

      Am 11. März wurde der Gerichtsaccessist Otto Brentano zu Friedberg zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Friedberg zugelassen.

Dienstnachrichten.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 25. Februar den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Büdingen Georg Klöß zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Hungen zu ernennen;
2) am 7. März dem evangelischen Pfarrer Ernst Rullmann zu Essenheim die evangelische Pfarrstelle zu Lengfeld, im Dekanate Groß-Umstadt, zu übertragen;
3) am 11. März den Kreisbauaufseher-Aspiranten Heinrich Eichler von Dorheim zum Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamte Gießen, -
4) an demselben Tage die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs Oberlandesgerichtsrath Dr. Müller, Oberlandesgerichtsrath Eckstein und Oberfinanzrath Emmerling für die Finanzperiode 1882/85 zu Mitgliedern der nach Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1879, die Einrichtung und die Befugnisse der Oberrechnungskammer betreffend, verstärkten Oberrechnungskammer, - zu ernennen.

1) Am 25. Februar wurde dem Schullehrer Georg Zilch zu Hainstadt eine Lehrerstelle (II. oder 2. Knaben-Schulstelle) und der Schulamtsaspirantin Josephine Rossi aus Thusis in der Schweiz eine Lehrerinnenstelle (VI. oder 2. Mädchen-Schulstelle) an der katholischen Schule zu Seligenstadt, im Kreise Offenbach, übertragen;
2) am 27. Februar wurde der von dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels und dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach auf die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Trais-Münzenberg, im Kreise Friedberg, präsentirte Schulamtsaspirant Karl Morell aus Schotten für diese Stelle bestätigt;
3) am 3. März wurde dem Schullehrer Adam Michel zu Lorsch unter Enthebung desselben von der ihm übertragenen Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Astheim, im Kreise Groß-Gerau, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bobstadt, im Kreise Bensheim, -
4) am 4. März wurde dem Schulamtsaspiranten Hermann Becker aus Ober-Seemen, im Kreise Schotten, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nidda, im Kreise Büdingen, - übertragen;
5) an demselben Tage wurden die Schaffner bei der Main-Neckar-Eisenbahn Georg Huber und Konrad Schneider zu Zugmeistern bei dieser Eisenbahn ernannt.