Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B045

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
<<<Vorherige Seite
[B044]
Nächste Seite>>>
[B046]
Ghzglhess regbl 1882.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Beilage Nr. 6.


Uebersicht der für die Zeit vom 1. April 1882 bis dahin 1883 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau.


Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Aus-
schlag auf
Köpfe.
Auf das gesammte Normal-
steuerkapital.
Bemerkungen.
Ausschlag.
Beitrag auf 1 fl.
Normal-
steuerkapital.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
1 Biebesheim mit Stockstadt
-
660 64,941 Die Voranschläge sind für 31/4 Jahre
und zwar für die Zeit vom 1.
Januar 1882 bis 31. März 1885
aufgestellt; hier kommen die Um-
lagen pro 1. April 1882/83 zur
Erhebung.
2 Bischofsheim mit Ginsheim
-
772 73,551
3 Büttelborn 69 40 5,567
4 Crumstadt 190 318 18,075
5 Dornheim
-
138 10,473
6 Erfelden 60 397 42,965
7 Geinsheim
-
242 33,860
8 Gernsheim
-
700 35,855
9 Groß-Gerau
-
1063 16,862
10 Kelsterbach
-
84 10,61
11 Königstädten
-
300 47,400
12 Mörfelden mit Walldorf
-
135 23,236
13 Rüsselsheim mit Bauschheim und
Raunheim
-
460 26,69
14 Trebur mit Astheim
-
430 23,973
15 Wallerstädten
-
56 12,427
16 Wolfskehlen mit Goddelau 200 200 19,258

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen als richtig bescheinigt, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen und zwar in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember 1882 stattzufinden hat.

      Groß-Gerau, am 26. Februar 1882.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v. Schenck.