Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B137

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 18.


Darmstadt, den 15. Juli 1882.



Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen Thai. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung der zwei letzten Ziele der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Kirch-Brombach für 1882 betreffend. - 4) Berichtigte Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in mehreren Gemeinden des Kreises Erbach i. O. pro 1882/83. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1882/83 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. - 6) Namensveränderung. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Ruhestandsversetzung. - 9) Concurrenzeröffnungen. - 10) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Wilhelm Krämer zu Nierstein, in Anerkennung der von ihm am 24. Februar l. J. mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Errettung der Elise Martin von Wald-Uelversheim vom Tode des Ertrinkens, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen und eine Geldprämie Allergnädigst zu bewilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 19. Juni 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Schaum.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Am 24. Mai l. J. hat sich der Musketier Wilhelm Dörr von der 2. Compagnie des 2. Großh. Infanterie-Regiments (Großherzog) Nr. 116 bei dem von ihm unternommenen Versuche, den Musketier Wallenfels von derselben Compagnie vom Tode des Ertrinkens zu erretten, durch muthvolles und aufopferndes Benehmen ausgezeichnet.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 1. Juli 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.