Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt/105

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Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt
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ihnen bis auf 24 zu ergänzen. In welche Bitte sie vom Kapitel der Münsterkirche, und dem Stadt-Rath unterstützt wurden.

      Schon einige Jahre vorher hatten die Jobannisherrn die Aufmerksamkeit auf sich qezogen durch zwei Rechtsstreite, die zweier zweispaltigen Wahlen wegen unter ihnen entstanden waren, und welche durch Vermittelung des Dechanten der Kirche niedergeschlagen wurden. Bei dieser Gelegenheit wurden die Wahlen, die bei neuaufzunehmenden Mitgliedern statt fanden, durch einen so genannten Contrakt im Jahr 1707 näher und deutlicher bestimmt [1].

      Nach hinreichend eingezogener Erkundigung fand der Nuntius nicht nur die Bitte der zehn Kapläne gerecht, sondern ließ auch den Johaunisherrn neue Statuten vorschreiben, in welchen die wesentlichen Punkte der Vorigen aufgenommen wurden. Die Bruderschaft bestand nun wieder aus 24 Mitgliedern, die sich einen Vorsteher — Präses genannt — drei Direktoren, einen Empfänger, Sekretär und Punktator oder Notator wählten. Nach diesen aus 12 Abschnitten bestehenden Statuten mußte nach dem Absterben eines Mitbrnders innerhalb sechs Monaten ein neues aus den der Münsterkirche adscribirten Priestern gewählet werden.

      Der Präses und die drei Direktoren waren lebenslänglich; die andern drei wurdm alle drei Jahre von neuem gewählt.

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  1. Siehe Urkunde No. 35.