Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/666

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu
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Mitglied: Dr. Matthäus Haid, Geh. Hofrat und Professor, außerordentliches Mitglied der Kaiserlichen Normal-Eichungskommission. S. o.

Hilfsarbeiter: Eugen Keller, Regierungsbaumeister, wissenschaftlich gebildeter maschinentechnischer Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern.

1 Mechaniker.

Handels- und Handwerkskammern

siehe IV. Wirtschaftliche Interessenvertretungen S. 704ff.

9. Bergbehörden.

Die Geschäfte der oberen Bergbehörde werden unter der Oberleitung des Ministeriums des Innern nach der landesherrlichen Verordnung vom 22. Dezember 1890 von der Forst- und Domänendirektion (s. u. Ministerium der Finanzen) wahrgenommen, welche über bestimmte Bergangelegenheiten in einer besonderen Abteilung kollegialisch beschließt. Als untere Bergbehörde ist der Forst- und Domänendirektion ein Bergmeister beigegeben, welcher auch bei den Aufgaben der Landesgeologie mitzuwirken hat.

Geologische Landesanstalt.

Nach dem unterm 24. Dezember 1888 mit Allerhöchster Genehmigung erlassenen Statut der Geologischen Landesanstalt liegt derselben ob: a. Die Ausführung und Veröffentlichung einer geologischen Spezialkarte des Großherzogtums im Maßstab von 1: 25000, b. die Ausführung und Veröffentlichung geologischer Übersichtskarten, c. die Herausgabe von Einzelabhandlungen geologischen, paläontologischen oder verwandtenen Inhalts, d. die Sammlung und Aufbewahrung aller Belegstücke zu den Kartenwerken und sonstigen Arbeiten.

Der Sitz der Anstalt ist Karlsruhe.

Direktor:

Dr. Wilhelm Deecke, Professor an der Universität Freiburg. S. o.

Landesgeologen:

  • Dr. Ferdinand Schalch, Bergrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Dr. Hans Thürach, Bergrat. Jubiläumsmedaille.
  • Dr. Karl Schnarrenberger.