Meier Erdmann (Wadersloh)/Erbvertrag 1867

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Der Erbvertag des Kötter Heinrich Erdmann

Auszug aus der Grundakte 98 des Hypothekenbuches der Gemeinde Wadersloh, Band III, fol.100.
Besitz des Johann Heinrich Erdmann zu Benteler, Kirchspiel Wadersloh.


Verhandelt zu Oelde am neunten Februar
achtzehnhundertsiebenundsechzig
|:    9. Februar 1867     :|


Vor dem Königlich Preußischen Rechts Anwalt und Notar, Wilhelm Wehmeyer, wohnhaft zu Oelde, und den zugezogenen dem Notar bekannten Instruments=Zeugen, als:

a)  dem Gerichtsboten Franz Menke,
b)  dem Bureau Vorsteher August Krawinkel, beide in Oelde,


denen sämmtlich, wie hiermit versichert wird, keines der Verhältnisse entgegensteht, welche sie nach den Paragraphen fünf bis neun des Notariats Gesetzes vom eilften Juli Achtzehnhundert fünf und vierzig von der Theilnahme an diese Verhandlung ausschließen, erschienen:


1)  der Kötter Heinrich Erdmann in der Bauerschaft Benteler Ksps: Wadersloh,

2)  dessen großjährige Töchter Maria Catharina und Maria Anna Erdmann daselbst;

3)  der Schäfer Theodor Schefer im Kirchspiel Neu Ahlen wohnhaft,


von Person bekannt und dispositionsfähig, unter den Comparenten wurde folgender Gutsübertragungsvertrag verabredet, und abgeschlossen


§ 1


Der Kötter Heinrich Erdmann überträgt hiermit sein gesamtes Vermögen, bewegliches und unbewegliches gegenwärtiges und zukünftiges, bekanntes und unbekanntes, mit Lust und Last an seine anwesende Tochter Maria Catharina und deren Bräutigam Theodor Schefer, an letzten jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß er binnen Jahresfrist von heute ab die Maria Catharina Erdmann heiratetet, zum erblichen, ausschließlichen Eigentum.

Die Maria Catharina Erdmann und deren Bräutigam Theodor Schefer acceptieren diese Vermögens Übertragung bestens.

Als übertragenes Grundvermögen ist im beiliegenden Katasterakte vom 28. Januar 1867 näher verzeichnet, und wie die Besitzübertragung mit dem heutigen Tage als vollzogen beiderseits anerkannt.

§ 2


Gutsübernehmer sind verpflichtet den Gutsüberträger Heinrich Erdmann, solange derselbe lebt, in allen Lebens- und Leibesbedürfnissen, in gesunden und kranken Tagen, frei und standesgemäß bei sich auf dem Kotten zu unterhalten, und zu verpflegen, und nach dessen Absterben ebenso standesmäßig beerdigen zu lassen. Außerdem erhält Gutsüberträger von den Gutsübernehmern wöchentlich praenumerando einen Spielpfennig von Sgr. |: 4 Sgr :| Spielpfennigs können jedoch nicht nachgefordert werden, sind vielmehr als erlassen.

§ 3


Gütsüberträger hat außer der Maria Catharina noch drei Kinder am Leben, nämlich die mitanwesende Maria Anna, Joseph und Gertrud Erdmann. Gutsübernehmer sind verpflichtet diesen drei genannten Kindern als gänzliche Abfindung vom elterlichen Vermögen, und zwar einem jeden die Summe von vierzig Thalern |: 40 T :| zur Zeit ihrer Großjährigkeit oder früheren Zustandekunft auszukehren. Bis zum erreichten polizeimäßigen Alter genießen diese Kinder bei den Gutsübernehmern auf dem elterlichen Kotten freie Verpflegung und Unterhaltung in allen Lebens- und Leibesbedürfnissen, nach zurückgelegtem polizeimäßigem Alter aber nur freien Eingang und Ausgang im elterlichen Hause nach Landesbrauch, so lange sie ledigen Standes sind, und ihre Abfindung noch nicht gefordert respective erhalten haben, auch in diesen Fällen freie Verpflegung und Unterhaltung, wenn sie nach Kräften für des Hauses Beste nach Anordnung der Gütsübernehmer mitarbeiten.

§ 4


Zur Sicherheit für die im § zwei und drei übernommenen Verpflichtungen, setzen die Gutsübernehmer hiermit das übertragen erhaltene Grundvermögen zur Hypothek. Die Eintragung in das Hypothekenbuch erfolgt jedoch erst auf besonderen Antrag des Gutsüberträgers; nach dessen Tode aber auf den Antrag jedes der berechtigten Kinder.

§ 5


Die anwesende Maria Anna Erdmann erklärte sich, daß sie großjährig ist, mit der im § Drei ihr ausgesetzten Abfindung zufrieden. Gutsüberträger überreicht die anliegende Tabelle seines Vermögens vom 3.Februar 1867 ausgestellt von den Gerichtsassessoren Huppe und Unkroer, woraus sich ergibt, daß die vorhandenen Schulden den Werth des Vermögens übersteigen, so daß also die den Kindern ausgesetzten Abfindungen lediglich auf Liberalität beruhen.

§ 6


Die Kosten dieser Verhandlung tragen die Gutsübernehmer welche um einmalige Ausfertigung bitten.

Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.


Handzeichen X    X    X
des Kötters Heinrich Erdmann,
attestiert August Krawinkel
Theodor Schäfer
Maria Katharina Erdmann
Anna Maria Erdmann




Das vorstehende Verhandlung, so wie sie niedergeschrieben, stattgefunden, daß sie in gegenwart des Notars und der Zeugen den Betheiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt, von dem schreibens unerfahrenen Heinrich Erdmann mit drei Kreuzen unterzeichnet, von den übrigen Interessenten aber eigenhändig unterschrieben ist, wird hierdurch attestiert.

So geschehen wie oben

August Krawinkel Wilhelm Wehmeyer
Franz Menke Rechtsanwalt und Notar



Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Beckum
Amt: Wadersloh
Gemeinde: Wadersloh

Auszug
aus der
Mutterrolle der Grundgüter




Art. 145 Erdmann, Heinrich zu Benteler Nro. 25

Jahrg. Flur Grundstück Namen der Flur Abteilung Kultur Art Klasse Morgen Ruthen Fuß Thaler
1867 V  78/ 4 Kuhlenkamp Acker 8 4 0 0 1
Kuhlenkamp Weide 7 2 138 60
Kuhlenkamp Holz 6 2 125 0
V  82/ 5 Gerstenkamp Hofraum 0 0 7 50
V  83/ 5 dto. Wiese 7 3 137 86 1 88
Acker 8 0 135 0 22
V  83/ 8 dto. dto. 5 2 86 45 3 47
V  64/11 Graute Brede dto. 5 5 2 0 7 2
V  64/21 Großwiese Wiese 7 2 4 75 1 1
V  64/22 Horst Acker 6 1 178 35 1 99
V  64/38 Gerstkamp dto. 6 1 145 83 1 81
Summa pro 1867 27 61 34 20 14


pro extracta
Waderslohn, den 28. Januar 1867
der Amtmann
L.S. Hennemann


Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Originale überein, welches hiermit attestiert.

Oelde den dreizehnten Februar
Achtzehnhundertsiebenundsechzig

( S i e g e l )

Wilhelm Wehmeyer
Rechtsanwalt u. Notar



Inventarium

Über das Immobilar Vermögen und Mobilar Vermögen des Kötters Heinrich Erdmann in der Bauerschaft Benteler, Kirchspiel Wadersloh.

Verfertigt den 3. Februar 1867
von Huppe und Unkroer, Gerichtsassessoren.



Titel I     an unbeweglichen Gütern und liegenden Gründen.


Jahrg. Flur Grundstück Nr. Namen der Flur Abtlg. Kultur Art Klasse M 1 R F T S D
1867 V 78/4 Kuhlenkamp Acker 8 4 0 0 2 0 0
dto. Weide 7 2 138 60 1 0 0
dto. Holz dto. 6 2 125 0 0 20 0
82/5 Gerstenkamp Hofraum 0 0 7 50 0 0 0
83/5 dito Wiese 7 3 137 86 3 0 0
Acker 8 0 135 0 0 15 0
83/8 Dito dto. 5 2 86 45 4 0 0
64/11 Graute Brede dto. 5 5 2 45 0 9 0
64/21 Großwiese Wiese 7 2 4 75 2 0 0
64/22 Horst Acker 6 1 178 35 0 0 0
64/38 Gerstkamp dto. 6 1 145 83 1 15 0
Summa 27 61 34 25 10 0



Daraus gehen an jährlichen beständigen Lasten und Abgaben.

T S D
1. An Grundsteuer 4 5
2. 3/4 Scheffel Roggen und 10 Sgr an Pastor zu 1 25
3. An Küster 8 Eier und 8 D und 4 Becher Roggen zu 14 4
An Gemeindesteuer 1
    ———— ———— ————
17 10
Welche mit 4% zu Kapital erhoben werden, gibt 433 10
Hierzu kommt das Wohnhaus ist 36´lang, 33´breit,

mit 1 Anbau, besteht aus Fachwerk mit Ziegelstein
Giebel offen, Dach mit Ziegel gedeckt zu

450
2. 30 Stück junge Pappeln beim Hause a Stück 2 Sgr. 2
3. 58 Stück Kopfroden um die Länder a Stück 2 Sgr. 3 26
    ———— ———— ————
Summa Titel I 889 6



Titel II bis Titel VI

nichts vorhanden

Titel VI     An Uhr und Tabertieren


1. 1. Ein Wanduhr 4
    ———— ———— ————
Summa Titel VI 4



Titel VII bis Titel XI

nichts vorhanden

Titel XI     An Leinenzeug und Betten


1. Ein Bett mit Bettstelle und Behang zu 15
2. Ein zweites Bett ohne Behang 8
3. 6 Handtücher und 4 Tischtücher zu 24
4. 4 Kornsäcke a Stück 5 Sgr. 20
    ———— ———— ————
Summa Titel XI 24 14



Titel XII     An Möbeln und Hausgeräte


1. 2 Tische und 3 Stühle 3
2. Einen alten Stubenschrank zu 1 15
3. Einen einfachen Kleiderschrank zu 6
4. 1 Koffer und 1 Kasten zu 5
5. 1 alter Küchenschrank und Oelkasten 20
6. 1 Schneidelade, 1 Scheffel, 1 Wanne 2
7. Eine Bande und 1 Kochofen auf der Stube u. Zubehör 15
    ———— ———— ————
Summa Titel XII 33 5



An Kellergeräth

1. Eine Tonne, und Sauertrog 2
2. eine Sense, 2 Borden, 2 Spaden, 1 Schufel, 2 Dreschflügel 1 20
    ———— ———— ————
Summa Titel XII 36 25



Titel XIII

nichts vorhanden

Titel XIV    An Wagen und Geschirr


1. Einen alten Ackerwagen mit Zubehörd 8
2. Einen Pflug und 1 Eggen dazu 7
3. Ein Pferdegeschirr, Sielen, Zaum, Halfter 1 15
    ———— ———— ————
Summa Titel XIV 16 15



Titel XV     An Pferde und Viehbestand


1. Ein Pferd zu 45
2. Eine alte Kuh zu 21
3. 4 Hühner a Stück 5 Sgr. 20
4. 2 Enten a Stück 6 Sgr. 12
    ———— ———— ————
Summa Titel XV 67 2



Titel XVI     An allerhand Vorrath zum Gebrauch


1. An haubaren Schlagholz vorhanden zu 8
2. Circa 40 Richten Roggen auf dem Boden a Richte zu 15 Sgr. 20
3. 1 1/2 Fuder Heu, einspännig zu 7
4. An vorräthigen Stroh zu 6
5. An vorräthigen Kartoffeln zu 15 Scheffel a 15 Sgr. 7 15
6. 20 Klauden Hanf ungebrackt 4
7. Von 1 Schwein an Fleisch noch vorräthig 5
8. An vorräthiger Einsaat auf dem Lande 3 1/2 Morgen 28
9. An Dünger zu Hause und auf dem Lande 6
    ———— ———— ————
Summa Titel XVI 91 15



Titel XVII bis Titel XXI

nichts vorhanden

Titel XXI     An Passivis und Schulden


1. An den Armenfonds in Wadersloh 1.000
2. dto. an rückständigen Zinsen 40
3. An Dannenbaum in Lippstadt 200
4. An rückständigen Zinsen an Dannenbaum 30
5. an Schwemann in Lippstadt 13 25 6
6. dto. an rückständigen Kosten und Zinsen 1 6
7. An Meier Holthaus verschuldet 55
8. An Begräbniskosten, Doctor und Apotheker 32
9. An das Krankenhaus zu Lippstadt 9 26
10. An Kötter Woestemeier verschuldet mit Zinsen 38
11. Bei Hasemeier in Benteler 3 10
12. An Müller Sigfrid in Lippstadt 20
    ———— ———— ————
  Summa Titel XXI 1.443 7 6




Personen-Register

Hier werden alle in diesem Vertrag genannten Personen aufgeführt.


  • Dannenbaum in Lippstadt (1867) hat bei dem Joh.Heinrich Erdmann 230 Thaler rückständig
  • Erdmann, Gertrud, * 12.06.1853 in Benteler
  • Erdmann, Johann Heinrich, *um 1803, Colon in Benteler, Kirchspiel Wadersloh, oo 25.04.1837 in St. Margaretha zu Wadersloh Margaretha Schnapp, gestorben vermutlich um 1872, da danach der Hof an Schlinkmeier verkauft wurde.
  • Erdmann, Joseph, * 23.04.1845 in Benteler, Knecht u. Tagelöhner, heiratet am 19.09.1879 Maria Anna Schmalenstroth, gestorben am 1922 in Rheda
  • Erdmann, Maria Anna, * 14.05.1841 in Benteler, Zwillingsschwester von Maria Catharina E.
  • Erdmann, Maria Catharina, * 14.05.1841 in Benteler, erbt mit ihrem Bräutigam den Resthof
  • Hasemeier in Benteler (1867), leiht dem Joh. Heinrich Erdmann 3 Thaler / 10 Sgr.
  • Hennemann, L.S. (1867), Amtmann in Wadersloh
  • Holthaus, Meier (1867), leiht dem Joh.Heinrich Erdmann 55 Thaler
  • Huppe, Gerichtsassessor in Oelde (1867)
  • Krawinkel, August, Bureau-Vorsteher des Rechtsanwalts u. Notars Wehmeyer in Oelde (1867)
  • Menke, Franz, Gerichtsbote in Oelde (1867)
  • Müller, Sigfrid in Lippstadt (1867), leiht dem Joh. Heinrich Erdmann 20 Thaler
  • Sch(a)efer, Theodor, * 1835; von Beruf Schäfer, oo mit Maria Catharina Erdmann, danach genannt Erdmann
  • Schlinckmeyer, Anton, Wagenmacher in Benteler, kauft 1872 den Resthof Erdmann
  • Schnapp, Margaretha, Ehefrau von Joh.Heinrich Erdmann, oo 25.April 1837 in der Pfarrkirche St.Margareta, Wadersloh
  • Schwemann in Lippstadt (1867), hat bei dem Joh. Heinrich Erdmann 13 Thaler / 25 Sgr./ 6 D.
  • Unkroer, Gerichtsassessor in Oelde (1867)
  • Wehmeyer, Wilhelm (1867), Rechtsanwalt und Notar in Oelde/Westalen.
  • Woestemeier, Kötter (1867), leiht dem Joh.Heinrich Erdmann 38 Thaler