Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LXV

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Die Zunahme innerhalb der letzten Zählperiode betrug 10.742 Einwohner (= 10,1%).

      Die Verteilung der Bevölkerung nach Religionsunterschieden war am 1. Dezember 1910 folgende:

111.543 Evangelische,
3.968 Katholische,
623 Israeliten sowie
465 Bekenner anderer Religionen sowie Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Lübeck bildet einen Bundesstaat mit republikanischer Staatsverfassung, welche vom 29. Dezember 1851 datiert und durch Gesetz vom 7. April 1875, 15. Dezember 1902 und 9. August 1905 revidiert wurde.

      An der Spitze des Staatswesens steht der Senat, der vollziehende Kraft besitzt und im Verein mit 120 Vertretern der Bürgerschaft die gesetzgebende Gewalt ausübt. Der Senat besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 6 Juristen und 5 Kaufleute sein müssen.

Organisation der Verwaltungsbehörden und politische Einteilung.

      Die Verwaltung zerfällt in folgende Abteilungen:

    für Justizwesen,
    " Staatsverwaltung: 1. Innere Angelegenheiten, Finanzdepartement, Polizei-und Gefängniswesen,
    Medizinalwesen, Stadt- und Landamt, Baudeputation, Steuerbehörde, Handel und Verkehr, Zollwesen, Gewerbewesen,
    2. Reichs- und auswärtige Angelegenheiten,
    " Kirchenwesen,
    " öffentliches Schulwesen einschließlich der Stadtbibliothek,
    " Gemeindeverwaltung,
    " Armenwesen und Wohltätigkeitsanstalten.

      Für die Verwaltung ist das Gebiet eingeteilt:

    in das Stadtgebiet Lübeck mit den Vorstädten St. Gertrud, St. Jürgen und St. Lorenz,
    in das Landgebiet mit der Stadt Travemünde.

      Aufsichtsbehörde für die Landgemeinden und die Stadt Travemünde ist das Stadt- und Landamt in Lübeck; die Polizei wird im gesamten Staatsgebiet von dem Polizeiamt gehandhabt.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      An Justizbehörden sind vorhanden: 1 Landgericht und 1 Amtsgericht in Lübeck, welche dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg unterstehen.

Reichsland Elsaß-Lothringen.

      Hauptstadt: Straßburg 178.891 Einw.

      Landesfarben: Schwarz-Weiß-Rot.

Statistisches.

      Das Reichsland Elsaß-Lothringen wurde gebildet aus den von Frankreich im Frieden zu Frankfurt (Main) am 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetretenen Gebietsteilen und ist seitdem als unmittelbares Reichsland mit dem Reiche vereinigt. Es umfaßt einen Flächeninhalt von 14.521,82 qkm mit 1.874.014 Einwohnern (965.625 männliche und 908.389 weibliche Personen) laut Feststellungen der Volkszählung vom 1. Dezember 1910. Die durchschnittliche Bevölkerung beträgt sonach 129 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen betrugen die Zählungsergebnisse:

im Jahre 1880 1.566.670 Einwohner
" " 1890 1.603.506 "
" " 1900 1.719.470 "
" " 1905 1.8145.64 "


      Innerhalb der letzten 5 Jahre ist sonach wieder eine Zunahme von 59.450 Personen (= 3,28%) erfolgt.