Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/V

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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der Bevölkerung innerhalb jeden Bundesstaates bzw. Provinz Religionsbekenntnissen sowie nach dem Geschlechte,

ferner mit näheren Angaben über

    Einteilung und Organisation der wichtigsten Reichs- und Zentralbehörden.
    Verfassung und Landesvertretung, innerhalb der einzelnen Bundesstaaten evtl. Provinzen
    politische Einteilung, Gliederung der höheren Staatsbehörden (Ministerien),
    Einteilung nach Verwaltungs- und Gerichtsbezirken

      Eine bedeutende Verbesserung hat die Neuausgabe dadurch erfahren, daß darin im Gegensatz zu früher auch alle nicht selbständigen Ortschaften — soweit sie über 180 Einwohner zählen oder als Verkehrsstelle (Post-, Bahn-, Kleinbahnstation usw.) für den Verkehr eine, wenn auch nur geringe Bedeutung haben — ausführlich, d. h. mit Angabe des Verwaltungsbezirks, Amtsgerichts, Post, Bahn, Einwohnerzahl usw., aufgeführt sind.

      Die Nachprüfung der nächstliegenden Eisenbahn-(Güter-)Station bei Orten ohne Bahnverbindung wurde unter Zugrundelegung bester und neuester Hilfsmittel mit Anwendung größtmöglichster Genauigkeit vorgenommen. Die ermittelten Stationen dürfen also unbedingt Anspruch auf Richtigkeit erheben und wird in dieser Beziehung das Nachschlagewerk von keinem Konkurrenzunternehmen — sofern daselbst überhaupt bei Ortschaften ohne Bahn die nächstliegenden Stationen angegeben sind — auch nur annähernd erreicht.

      Besondere Schwierigkeiten verursachten ferner die in den östlichen Provinzen mit vorzugsweise polnischer Bevölkerung vorgekommenen zahlreichen Verdeutschungen bzw. Umwandlungen ehemaliger polnischer Ortsnamen. Um die dadurch hervorgerufene förmliche Verwirrung zu beseitigen, wurden sämtliche früher polnischen Ortsnamen im Lexikon unter Hinweis auf den neuen Namen aufgenommen, beispielsweise

Rynarschewo, Kr. Schubin (= Netzwalde, s. das.).

      Auch sonst sind bei Namensänderungen oder Änderungen in der Schreibweise das Auffinden erleichternde Verweisungen eingeschalten worden. Diese Maßnahme bedeutet besonders für Behörden, Beamte usw. einen nicht zu unterschätzenden Vorteil, da noch auf viele Jahrzehnte hinaus amtliche Papiere (Geburts- und Trauscheine, Schulentlassungsscheine, Militärpässe, Invalidenkarten usw.) in Gebrauch sein werden, auf denen als Geburtsort der betreffenden Inhaber die früheren Ortsnamen genannt sind. Es kann also auf Grund des Lexikons leicht festgestellt werden, wie ein nicht mehr existierender früherer Ortsname jetzt heißt.

      Da die Schreibweise der einzelnen Ortsnamen teilweise eine verschiedene ist, ist als maßgebend die im öffentlichen Verkehr als am gebräuchlichsten bekannte, von der Post und Bahn benützte Schreibart gewählt worden. Dies gilt besonders bei einer größeren Anzahl mit C beginnender Ortsnamen, wo das C als K gelesen wird, beispielsweise Cöln, Cottbus usw. Nötigenfalls sind Verweisungen aufgenommen worden.