Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XLVI

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Das Staatsministerium schließt in sich:

  1. das Ministerium der Finanzen,
  2.    "         "         des Innern, des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten,
  3. das Ministerium der Justiz, der Kirchen und Schulen und der Militärangelegenheiten.

      Für die innere Verwaltung zerfällt das Großherzogtum gewissermaßen in 3 Regierungsbezirke:

  1. Herzogtum Oldenburg (Sitz der Regierung in Oldenburg) mit den selbständigen Städten:
    Oldenburg,
    Delmenhorst,
    Jever und
    Varel,
    und den Amtsbezirken:
    Brake (Old.),
    Butjadingen (Sitz in Ellwürden),
    Cloppenburg,
    Delmenhorst,
    Elsfleth,
    Friesoythe,
    Jever,
    Oldenburg,
    Rüstringen,
    Varel,
    Vechta,
    Westerstede und
    Wildeshausen.

      An der Spitze jedes Amtsbezirks steht ein Amtshauptmann. Die selbständigen Städte sind dem Ministerium des Innern unmittelbar unterstellt, während alle übrigen Stadt- und Landgemeinden den Aemtern unterstehen.

  1. Fürstentum Lübeck (Sitz der Regierung in Eutin). Sämtliche Gemeinden des Fürstentums Lübeck sind der Regierung in Eutin unterstellt, weitere Verwaltungsbehörden bestehen für das Fürstentum Lübeck nicht.
  2. Fürstentum Birkenfeld (Sitz der Regierung in Birkenfeld) mit den Bürgermeistereien: Birkenfeld, Herrstein, Idar, Niederbrombach und Nohfelden und der Stadtbürgermeisterei Oberstein.

      Im Fürstentum Birkenfeld unterstehen sämtliche Gemeinden zunächst dem Bürgermeisteramt.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Für das Herzogtum Oldenburg bestehen 1 Oberlandesgericht und 1 Landgericht, welche beide ihren Sitz in der Stadt Oldenburg (Großherzogtum) haben und dem folgende Amtsgerichte zugeteilt sind:

      Brake (Old.), Butjadingen (Sitz in Ellwürden), Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Löningen, Oldenburg, Rüstringen, Varel, Vechta, Westerstede und Wildeshausen.

      Für das Fürstentum Lübeck bestehen die Amtsgerichte: Ahrensböck, Eutin und Schwartau, welche dem Landgericht Lübeck und dem Oberlandesgericht Hamburg;

      ferner für das Fürstentum Birkenfeld Amtsgerichte in Birkenfeld, Nohfelden und Oberstem, welche dem Landgericht Saarbrücken und dem Oberlandesgericht Cöln zugeteilt sind.

Großherzogturn Mecklenburg-Schwerin.

      Hauptstadt: Schwerin 42.519 Einw.

      Landesfarben: Blau-Gelb-Rot.

Statistisches.

      Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin umfaßt ein Gebiet von 13.161,62 qkm und hatte nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 639.958 Einwohner und zwar 317.964 Personen männlichen und 321.994 Personen weiblichen Geschlechts. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt 49 Personen pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden festgestellt:

im Jahre 1880 577.055 Einwohner
" " 1890 578.342 "
" " 1900 607.770 "
" " 1905 625.045 "

      Innerhalb der letzten Zählungsperiode betrug die Zunahme 14.913 Einwohner (= 2,39%).

      Nach den Religionsbekenntnissen verteilt sich die Bevölkerung wie folgt:

615.511 Evangelische,
21.043 Katholische,
1.413 Israeliten sowie
702 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.