Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XXXIX

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Königreich Württemberg.

      Hauptstadt: Stuttgart 285.589 Einw.

      Landesfarben: Schwarz-Rot.

Statistisches.

      Das Königreich Württemberg umfaßt ein Gebiet von 19.511,73 qkm und hatte nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 2.437.574 Einwohner, wovon auf das männliche Geschlecht 1.192.392 und auf das weibliche Geschlecht 1.245.182 Personen entfallen. Die durchschnittliche Bevölkerung beträgt sonach 125 Einwohner auf 1 qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 1.971.118 Einwohner
" " 1890 2 036.522 "
" " 1900 2 169.480 "
" " 1905 2.302.177 "


      Die Vermehrung innerhalb der letzten 5 Jahre betrug sonach 135.395 Personen (= 5,88%).

      Nach den Konfessionen verteilt sich die Bevölkerung nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 wie folgt:

1.671.183 Evangelische,
739.995 Katholische,
11.982 Israeliten und
14.414 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Württemberg bildet laut Verfassungsurkunde vom 25. September 1819 mit mehrfachen Abänderungen und Nachträgen (neueste durch Gesetz vom 15. Juni 1911) eine erblich konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt: König Wilhelm II., geboren 25. Februar 1848, vermählt mit Charlotte, Prinzessin zu Schaumburg-Lippe, geboren 10. Oktober 1864.

      Die Landstände teilen sich ein in zwei Kammern. Die erste Kammer besteht aus

  • den Prinzen des Königlichen Hauses,
  • den Häuptern der fürstlichen und gräflichen Familien, auf deren Besitzungen vormals eine Reichs- oder Kreistagsstimme geruht hat, sowie aus den Häuptern der gräflichen Familien von Rechberg und Neipperg, solange sie sich im Besitz ihres mit Fideikommiß belegten, nach dem Rechte der Erstgeburt sich vererbenden Grundvermögens im Königreich befinden,
  • ferner aus höchstens 6 vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern,
  • aus 8 Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels,
  • aus dem Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums,
  • dem Präsidenten der evangelischen Landessynode und zwei evangelischen General-Superintendenten,
  • einem Vertreter des Bischöflichen Ordinariats und einem von den katholischen Dekanen aus ihrer Mitte gewählten Mitgliede,
  • endlich aus je einem Vertreter der Landesuniversität in Tübingen und der Technischen Hochschule in Stuttgart, aus 2 Vertretern des Handels und der Industrie, 2 Vertretern der Landwirtschaft und einem Vertreter des Handwerks. Die zweite Kammer setzt sich zusammen aus je einem Abgeordneten eines jeden Oberamtsbezirks,
  • aus 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und je einem Abgeordneten der Städte Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen,
  • sowie aus 17 Abgeordneten zweier Landeswahlkreise, von denen der erste den Neckarkreis und Jagstkreis umfaßt und 9 Abgeordnete wählt, der zweite den Schwarzwaldkreis und Donaukreis umfaßt und 8 Abgeordnete wählt.