Pfarre zum heiligen Kreuz in Aachen/35

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Pfarre zum heiligen Kreuz in Aachen
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in diesen Seiten mehrere antrifft, die dazu gestiftet waren hülfsbedürftigen Reisenden Obdach und Erfrischungen zu geben. Die Wirthshäuser unsrer Zeiten waren damals überaus selten.

       Die gedachte Kapelle mit ihren Renten schenkte im Jahre 1372 Gertrud, Wittwe des edlen Herrn Gerards von Bongard,[1] mit Einwilligung ihrer Söhne, Godfried, Eustach und Wilhelm, den Brüdern des h. Kreuz-Ordens, Stephan von Schonhoven und Johann von Aachen, nachdem der letzte Rector derselben, Thomas von Heinsberg, das Rectorat in ihre Hände niedergelegt hatte. Diese Resignation ging vor sich in der Wohnung der Stifterin, welche in der Kölner-Straße gelegen war, und Hibadweins genannt wurde. Hierauf ersuchte die Stifterin den Erzpriester deS Münsterstiftes, Godfried à s. Cuniberto, in dessen Pfarrsprengel die gedachte Kapelle gelegen war, die Schenkung derselben an den Orden des h. Kreuz gut zu heißen, und dessen Brüder mit derselben zu investiren. Die gedachte Schenkung oder vielmehr Stiftung der Kanonie der Kreuzherren in Aachen genehmigte noch in dem genannten Jahre der Bischof von Lüttich, Johann. (Urk. 3-6).


  1.       Nach einer auf 12 folio Blättern geschriebenen Chronik des ehem. Karmeliter Klosters, die mit dem Jahre 1649 endiget, fingen im Jahre 1353, der Ritter Gerhard von Bongard und seine Gemahlin Gertrud, auf ihren in der damaligen Vorstadt, jetzigen Franzstraße, gelegenen Gründen, den Bau eines Klosters an, welches sie für 12 Nonnen von dem Orden der h. Clara bestimmt hatten. Gerhard starb noch in dem genannten Jahre. Seine Wittwe schenkte nun den angefangenen Bau mit Einwilligung ihrer vier Söhne, die schon großjährig waren, dem Karmeliter-Orden. Der Notarial-Schenkungsact wurde den 10. Novemb. des genannten Jahres in der Wohnung, und in Gegenwart des damaligen Vice-Plebans, Nikolas, angefertigt. Den 24. desselben Monats genehmigte der Bischof von Lüttich, Engelbert Graf von der Marck, und im J. 1354 der Papst, Innocenz VI., die Schenkung. Im Jahre 1449 war Prior dieses Klosters, Godfried de Pomerio, der mehrere Jahre vorher Lehrer der Theologie gewesen war.
           Von den vier Söhnen des Gerhards und der Gertrud von Bongard, (siehe meine oft angeführte Schrtft Seite 87.) ist Gerhard, der Kanonicus des Münsterstiftes war, vor der Stiftung der Kreuzherren-Kanonie gestorben. Vielleicht hat der vor dem Jahre 1366 vorkommende Kanonikus des genannten Stiftes Godfried de Pomerio, der im Jahre 1385 Dechant wurde und 1368 den 6. Februar starb, die Präbende des Gerhards nach dessen Tode erhalten. Wie dann auch nach des Dechanten Tode seine Präbende Reinerus de Pomerio erhielt, der in den Jahren 1410 und 1414 als Sänger des gedachten Stiftes vorkommt. So erhielt ebenfalls im Jahre 1466 den 11. März, Adam de Pomerio die Präbende des in diesem Jahre gestorbenen Dechanten Johannes de Pomerio, der im J. 1459 Kanonicus, und 1462 Dechant wurde. Adam de Pomerio erhielt 1482 die Scholasterie, wurde 1512 Viceprobst und starb 1519.
           Daß zu diesen Zeiten die Familie von
    Bongard in zwei Zweige getheilt war, beweist die Urkunde 20. Dieser gemäß kaufte im Jahre 1373 der Herr Reynart von dem Bungard Ritter von den Eheleuten, Henkyn Speltzhane und Giertrütt zu Büllinckeym in der Pfarre Simpelfeld einen Erbzins von zwei Mark Aachener Wehrung zum Behufe der Kirchen zu Simpelfeld und zu Bochholtz. Der Kauf geschah vor dem Gerichte der Dencbank von Simpelfeld. Den Brief besiegelte, weil das Gericht kein eigenes Siegel hatte, der Herr zu der Heyden Godart, den das Gericht „unsen lieuen genedigen Herrn“ nennt. Dieser Reinard von Bongard kann nicht der Vater des obigen Gerhards seyn, welcher ebenfalls Reinard hieß, siehe Urk 2.