Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/284

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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wozu Alsen und die im Bezirk des Herzogthums belegenen Krongüter abermals den Stoff gaben. Der Herzog wird schon zwei Jahre nach seiner Belehnung 1285, als er nach Norwegen reisen will, zu Helsingör gefangen genommen. Auf dem Reichstage zu Nyburg wurden 1285 dem Könige als ihm von wegen der Krone mit vollem Recht zuständig zuerkannt die Insel Alsen und eine nicht geringe Anzahl von Besitzungen in verschiedenen Gegenden des Landes. Außer einigen schwer zu deutenden Ortsnamen kommen in der desfälligen Urkunde [1] vor Kropp, Haddebooth, eine Anzahl Ortschaften in Schwansen, als Olpenis, Nonis, Boknis, Schwastrum (Swartaeström); ferner in Angeln Bistoft, Gelting, imgleichen drei Theile der Stadt Schleswig, weiter das Danewirk, Hattstedt, Hamendorf an der Eider, Handewith mit Zubehör, Hoyer mit Zubehör, Klipplev, Söderup und Alslev bei Apenrade, Bröns bei Ripen, endlich Antheile an Gram und Alt-Hadersleben. Der Herzog leistet Verzicht auf diese Besitzungen; bald aber wendet sich das Blatt. König Erich Glipping wird am 21. November 1286 zu Finderup bei Wiburg ermordet und hinterläßt einen unmündigen Thronerben Erich (Mendved), zu dessen Vormund der Dänische Reichsrath nun den Herzog Waldemar IV. von Süd-Jütland ernennt und demselben zu seinem Herzogthum Alsen und die streitigen Güter überläßt. Sobald aber der junge König mündig geworden und zur Regierung gekommen, bricht eben darüber wieder eine Fehde aus. Beim Friedensschlusse 1295 muß der Herzog das Erlangte wieder der Krone zustellen, und es bis an sein Ende entbehren.

Inzwischen war der Herzog auch nicht unbedacht nach einer andern Seite hin, wo er recht eigentlich mit seinem Gebiete von der Krone eingeengt war, das Herzogthum zu erweitern, nach Westen hin nämlich, wo die Königs-Friesen auf langer Strecke vorlagen. Für Aufgebung Langelands und andern Besitzthums, welches ihm von seinem Bruder Erich her zukam, waren ihm Ansprüche auf Nordfriesland gegeben, und die Wichtigkeit derselben zeigte sich nach seinem Tode als sein Sohn Erich III., welcher 1312 vom Könige die Belehnung mit dem Herzogthum empfing ,[2] für das Aufgeben


  1. Die Urkunde in Dansk Atl. VII, S. 441 ff.
  2. Bei dieser Belehnung behielt der König sich noch ausdrücklich Alsen und die Königsgüter vor. Ein großer Theil derselben scheint indessen schon verpfändet oder anderweitig veräußert gewesen zu sein, denn nach einer bei Langebek VI, 359 abgedruckten Urkunde, worin der König dem Erzbischof Joh. Grand für die ihm vom apostolischen Stuhl auferlegte Geldbuße seine sämmtlichen Güter und Einkünfte verpfändete, kommen nur noch vor der zwölfte Theil von Klipplev und Handewith, der zwanzigste Theil von Gelting und der zwanzigste vom ganzen Utland (Friesland), der zehnte Theil in Söderup, Alslev, Kropp, Nonis und Bröns. Vermehrt wurde dahingegen die Zahl der Königsgüter durch Einziehung der Besitzungen, die den Mördern des Vaters des Königs gehört hatten.