Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/294

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und Fühnen bald von Holsteinischen Edelleuten erfüllt. Die alten nun mit dem Herzogthum verewigten Krongüter gaben im Schleswigschen Raum für die Ausbreitung der Holsteinischen Ritterschaft. So z. B. verpfändete Herzog Waldemar 1339 dem Ritter Siegfried Sehestedt mehrere Dörfer in Schwansen und den sechsten Theil des Geltinger Waldes mit Buckhagen und der Insel Gaath (jetzt Oehe) .[1] Von Einlösung ist nie die Rede gewesen. Dem Ritter Johann Lembek ward 1344 vom Herzog die ganze Lundtoft-Harde zu Pfande gesetzt ;[2] auch diese ist später nur theilweise wieder in landesherrlichen Besitz gelangt, das meiste bei Seegaard verblieben, welches wie Törning und Tröyburg zu den Hauptsitzen der Lembeke gehörte, durch eine Erbtochter nachmals an die Ahlefeldten überging. Mit dem alten Südjütischen Adel, der indessen immer mehr schwindet, verschwägerte der neue Holsteinische Adel sich, und so ward der Grund zur Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft gelegt, die so bedeutend in der Geschichte des Landes dasteht. Von der Familie Abbildgaard scheint zum Exempel durch Heirath Röest an die Lembeken übergegangen zu sein; Rundtoft kam auf diese Weise von der alten Südjütländischen Familie Skram an die Holsteinische von Krummendiek .[3]Die Holsteiner legten es auf große Besitzthümer an, während die Höfe des alten einheimischen Adels nur befestigte Hufen waren. An große Hofwirthschaften ward aber noch um diese Zeiten nicht gedacht; was zum Haushalt gehörte, ward von den Unterthanen geliefert. Wo nun der Holsteinische Adel Fuß faßte, da drangen auch sonstige Deutsche Elemente zum Theil in die übrige Bevölkerung ein. Es ist dies namentlich in Schwansen der Fall gewesen; es würde in andern Gegenden auch mehr der Fall gewesen sein, wenn nicht der alte Stand der eingeborenen Bonden als freier Grundbesitzer sich erhalten hätte. Insofern war es anders hier als in Wagrien, wo die Reste der Wendischen Landbevölkerung sich verloren oder ganz unterthänig und völlig germanisirt wurden. Die Gutsherrlichkeit ging überhaupt nicht so weit. Die Unterthanen des Adels traten nur in ein Festeverhältniß, nach alter Landessitte; es


  1. Vgl. Jensen's Geschichte des Kirchspiels Gelting im 3. B. des Arch. f. St. u. K. G. S. 1—98.
  2. Sch. H. L. Urk. C. II, 117.
  3. Vgl. Jensen's „Angeln“ S. 227 u. 238. Michelsen, Gesch. von Rundhof, im Archiv für St. u. K. Gesch. I, 1. S. 1 ff. (Kiel 1833).